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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Gekündigte crash-5-Karten ungefragt reaktiviert15.05.2008
17:10 Neue Konditionen: 4,95 Euro Grundgebühr und 12 Monate Laufzeit
Wie berichtet hat debitel
zahlreichen Kunden, die den im vergangenen Jahr eingeführten
crash-5-Tarif nutzen, die
Karten nach Ende der sechsmonatigen Mindestvertragslaufzeit gekündigt.
Der Service-Provider unterbreitete zwar
Umstellungsangebote in andere debitel-Tarife. Diese sind jedoch nicht
annähernd mit crash 5 vergleichbar, so dass sich die meisten betroffenen
Kunden mit der Abschaltung der Karte zufrieden gaben.
crash 5 kostete zunächst 2,95 Euro monatliche Grundgebühr. Dafür können die Kunden rund um die Uhr für 5 Cent pro Minute in alle deutschen Fest- und Mobilfunknetze telefonieren. Anfangs wurde der Tarif in den Netzen von T-Mobile, E-Plus und o2 angeboten, später vor allem im T-Mobile-Netz. Seit Jahresbeginn Konditionen deutlich verschlechtertSeit Jahresbeginn ist crash 5 kaum noch verfügbar - und wenn, dann im E-Plus-Netz. Außerdem hat debitel die Konditionen verschlechtert. So beträgt die monatliche Grundgebühr nun 4,95 Euro und man muss sich gleich zwölf Monate an den Vertrag binden. Einige Kunden gaben sich mit der Kündigung oder einen Tarifwechsel nicht zufrieden. Sie legten Widerspruch gegen die Abschaltung ihres Mobilfunk-Abschlusses ein. Einer der Betroffenen, ein Berliner Rechtsanwalt, hatte Glück: Entsprechend den eigenen AGB ist debitel nämlich verpflichtet, eine Kündigung schriftlich auszusprechen. Eine Kündigung nur per E-Mail, wie von debitel vorgenommen, ist somit nicht wirksam. Wie berichtet hat das Amtsgericht Berlin Schöneberg (Az. 19 C 191/08) debitel daher zur sofortigen Freischaltung der SIM-Karte zu den alten Konditionen verpflichtet. SIM-Reaktivierung ohne Rücksprache mit dem KundenAndere crash-5-Nutzer, die nicht den Rechtsweg eingeschlagen, sondern formlos der Kündigung widersprochen haben, hatten weniger Glück. debitel schaltete die SIM-Karten zum vorgesehenen Termin ab. Allerdings staunte ein teltarif-Leser nicht schlecht: Durch Zufall stellte er fest, dass debitel die bereits stillgelegte Karte wieder aktiviert hat - ohne den Kunden darüber zu informieren. Ein Gespräch mit der Kundenbetreuung ergab, dass der Tarif nun zu den neuen Konditionen fortgeführt wird, nicht zu den Bedingungen, zu denen der Kunde den Vertrag abgeschlossen hat. Das bedeutet: 4,95 statt 2,95 Euro Grundgebühr pro Monat und zwölf statt sechs Monate Mindestvertragslaufzeit. Außerordentliches Kündigungsrecht dank schlechterer VertragsbedingungenUnabhängig davon, dass der Kunde nicht darüber informiert wurde, dass seinem Widerspruch gegen die Kündigung verspätet doch noch stattgegeben und die Karte wieder freigeschaltet wurde, besteht ein sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht, da debitel einseitig die Vertragskonditionen zu Ungunsten des Kunden verschlechtert hat. Die Hotline hat nach Angaben des Kunden erklärt, dass alle von debitel gekündigten crash-5-Verträge wieder freigeschaltet werden. Eine Bestätigung dazu gibt es bislang noch nicht. In jedem Fall sollten alle ehemaligen crash-5-Nutzer überprüfen, ob ihre SIM-Karte möglicherweise ebenfalls reaktiviert wurde und wenn ja, zu welchen Konditionen. In einer weiteren Meldung informieren wir über weitere Details und dazu, wie die debitel-Pressestelle zu den Vorwürfen gegen das Unternehmen steht. Weitere Meldungen zu den Crash-Tarifen von debitel
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| RE: Keine Löschung bei Schufa | bastian | 20.06.08 15:00 | |||||||
| RE: Keine Löschung bei Schufa | Oetker | 20.06.08 14:47 | |||||||
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