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Gericht: Telekom muss Konkurrenten in ihre Leerrohre lassen

24.04.2008
13:30

Revision zugelassen, Telekom muss nicht über VDSL-Ausbau informieren

Die Deutsche Telekom muss ihren Konkurrenten laut einem Gerichtsurteil Zugang zu Leerrohren für Glasfaserkabel gewähren. Wie das Verwaltungsgericht Köln heute mitteilte, wurde eine Klage des Telekommunikationskonzerns gegen eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur im Wesentlichen abgewiesen. Gegen das Urteil (AZ: 21 K 2701/07) hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Der Zugang zum Glasfaser-Hochgeschwindigkeitsnetz (VDSL) ist seit Monaten ein Streitthema in der Telekommunikationsbranche.

Mit der Verfügung hatte die Bundesnetzagentur die Telekom den Angaben zufolge im Juni 2007 dazu verpflichtet, ihren Wettbewerbern auf Verlangen auch Zugang zu den in ihrem Netz befindlichen Leerrohren zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern sowie zu noch freien Glasfasern auf dieser Strecke zu gewähren. Den Wettbewerbern der Telekom werde es dadurch ermöglicht, eigene Hochgeschwindigkeitsnetze aufzubauen. Über die Ausbaupläne für das VDSL-Netz muss die Telekom die Konkurrenten laut Urteil dagegen nicht informieren.

BREKO rügt Untätigkeit der Bundesnetzagentur beim VDSL-Zugang

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) wirft unterdessen der Bundesnetzagentur Untätigkeit vor. Derzeit sei völlig unklar, zu welchen Preisen die Konkurrenten Leerrohre der Telekom zur Verfügung gestellt bekämen und ob sie deren Kabelverzweiger mit benutzen könnten. "Die Bundesnetzagentur sitzt da und macht nichts", kritisierte der Präsident des Verbandes, Peer Knauer. Auch der vom Regulierer bereits festgesetzte Preis für die Anmietung der Telekom-Leitung vom Kabelverzweiger bis zum Endkunden in Höhe von 7 Euro müssen deutlich auf 3 bis 4 Euro reduziert werden.

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RE: Was soll das? alexander-kr. 10.07.11 14:35
RE: Was soll das? 123fred 10.07.11 13:31
Was soll das? alexander-kr. 10.07.11 13:27
gesetzliche Garantie der ... darkdragon-0. 13.04.11 15:05
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