Gericht: Telekom muss Konkurrenten in ihre Leerrohre lassen
24.04.2008 13:30
Revision zugelassen, Telekom muss nicht über VDSL-Ausbau informieren
Die Deutsche Telekom muss ihren Konkurrenten laut
einem Gerichtsurteil Zugang zu Leerrohren für Glasfaserkabel
gewähren. Wie das Verwaltungsgericht Köln heute mitteilte,
wurde eine Klage des Telekommunikationskonzerns gegen eine
Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur
im Wesentlichen abgewiesen.
Gegen das Urteil
(AZ: 21 K 2701/07) hat das Gericht die Revision zum
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen. Der Zugang zum
Glasfaser-Hochgeschwindigkeitsnetz (VDSL) ist seit Monaten ein
Streitthema in der Telekommunikationsbranche.
Mit der Verfügung hatte die Bundesnetzagentur die Telekom den
Angaben zufolge im Juni 2007 dazu
verpflichtet, ihren Wettbewerbern
auf Verlangen auch Zugang zu den in ihrem Netz befindlichen
Leerrohren zwischen Hauptverteilern und Kabelverzweigern sowie zu
noch freien Glasfasern auf dieser Strecke zu gewähren. Den
Wettbewerbern der Telekom werde es dadurch ermöglicht, eigene
Hochgeschwindigkeitsnetze aufzubauen. Über die Ausbaupläne für das
VDSL-Netz muss die Telekom die Konkurrenten laut Urteil dagegen nicht
informieren.
BREKO rügt Untätigkeit der Bundesnetzagentur beim VDSL-Zugang
Der Bundesverband Breitbandkommunikation
(BREKO)
wirft unterdessen der Bundesnetzagentur Untätigkeit vor. Derzeit sei völlig
unklar, zu welchen Preisen die Konkurrenten Leerrohre der Telekom zur
Verfügung gestellt bekämen und ob sie deren Kabelverzweiger mit
benutzen könnten. "Die Bundesnetzagentur sitzt da und macht nichts",
kritisierte der Präsident des Verbandes, Peer Knauer.
Auch der vom Regulierer bereits festgesetzte Preis für die
Anmietung der Telekom-Leitung vom Kabelverzweiger bis zum Endkunden
in Höhe von 7 Euro müssen deutlich auf 3 bis 4 Euro reduziert werden.
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