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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 21.03.2010 |
Die Klage der Telekom-Anleger vor dem Oberlandesgericht Frankfurt steht nach
den ersten vier Prozesstagen auf wackligen Füßen. Die bisher gehörten Zeugen
bestätigten die Argumentation der Deutschen Telekom -
was nicht weiter verwundert, waren oder sind sie doch allesamt leitende
Angestellte der beklagten Deutschen Telekom. Das gilt auch für die morgen
im Zeugenstand erwarteten Tjark Schütte und Manfred Balz.
Die insgesamt zwölf Zeugen in dem riesengroßen Verfahren werden alle zur selben Sache befragt: Wie weit waren die Übernahmeverhandlungen mit dem US-Mobilfunkanbieter VoiceStream zum Zeitpunkt des dritten Börsengangs bereits gediehen? Stand der Milliardendeal bei der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts am 26. Mai 2000 bereits fest? Oder bei der Aktienplatzierung gut drei Wochen später, am 19. Juni, was dann möglicherweise einen Nachtrag zum Börsenprospekt erfordert hätte? Der Geschäftsbericht der Telekom aus dem Jahr 2001 weist für den 19. Juni zumindest die Vereinbarung einer vorläufigen "Due Diligence", also einer Prüfung der VoiceStream-Bilanzen aus. Der Leiter der Rechtsabteilung, Balz, soll morgen befragt werden, wann und zu welchem Zweck die Anwälte der Telekom mit einer vorläufigen Prüfung der VoiceStream-Bilanzen beauftragt wurden.
Bis dahin größte Übernahme in nur einer Woche erledigt?
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