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Bundesregierung einigt sich über Online-Durchsuchungen

16.04.2008
09:27

Das Eindringen in Wohnungen nicht mehr vorgesehen


Nach monatelangem Ringen hat sich die große Koalition auf den umstrittenen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung geeinigt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hätten "eine Einigung erreicht", sagte eine Sprecherin des Innenministeriums. Nun gehe der Gesetzentwurf an die Bundesländer. Das Innenministerium hoffe, dass der Entwurf noch vor der Sommerpause im Kabinett behandelt werden könne. Der letzte strittige Punkt, das Eindringen in die Wohnung von Verdächtigen, um die Online-Durchsuchung zu ermöglichen, steht demnach auf Wunsch der SPD nicht in dem Gesetzentwurf.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar entschieden, dass Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen ausgeforscht werden dürfen - allerdings nur dann, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind.

Um die dazu notwendige Software zu installieren, war als eine Möglichkeit das Eindringen in die Wohnung eines Verdächtigen genannt worden. Die SPD hielt dies jedoch für grundgesetzwidrig und verwies auf die Unverletztlichkeit der Wohnung.

BKA rechnet mit 10 Fällen pro Jahr

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, ging im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP davon aus, dass es nach einer Gesetzesregelung rund zehn Fälle von Online-Durchsuchungen pro Jahr in Deutschland geben wird. Das BKA sei derzeit mit "Hochdruck" dabei, die entsprechende Software zu erstellen, sagte Ziercke. Da Deutschland diese aber auch von anderen Ländern, die bereits Online-Durchsuchungen machen, bekommen könnte, könnte jederzeit mit den Durchsuchungen angefangen werden, sobald das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sei. Er verwies zudem darauf, dass es verschiedene Möglichkeiten gebe, wie für die Online-Durchsuchung notwendige "Trojaner" in die Computer eingebracht werden könnten.

Die Online-Durchsuchung ist Teil des Gesetzentwurfes über die Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA). Demnach soll das BKA künftig die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus wahrnehmen, wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt oder die Zuständigkeit einer Landespolizei nicht festgestellt werden kann. Das BKA soll dabei präventiv tätig werden können und die Möglichkeit bekommen, von sich aus aktiv zu werden. Bisher musste das BKA darauf warten, dass eine Länderpolizei um Amtshilfe ersucht.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre