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Punktsieg für die Telekom im Anleger-Prozess (aktualisiert)

08.04.2008
12:10

Gericht hält Immobilienbewertung der Telekom vorläufig für rechtens

Die Methode zur umstrittenen Bewertung der Telekom-Immobilien war nach vorläufiger Auffassung des Oberlandesgericht Frankfurt zulässig. Diese Auffassung äußerte der Vorsitzende Richter Christian Dittrich heute beim zweiten Verhandlungstag des Prozesses tausender Kleinanleger gegen den früheren Staatskonzern. Dies könnte einen Rückschlag für die klagenden Anleger bedeuten, deren Anwälte insbesondere die Zusammenfassung der Immobilien in Gruppen (Cluster) angegriffen hatten. Auf das Bewertungsverfahren hätte aber in dem Börsenverkaufsprospekt hingewiesen werden müssen, erklärte das Gericht. Die nachträglichen Abschreibungen von rund 2,5 Milliarden Euro auf den Immobilienbesitz sind neben dem Erwerb des US-Mobilfunkanbieters VoiceStream die Hauptkritikpunkte der klagenden Aktionäre.

Das Gericht gehe bislang von einer Fehlbewertung der Grundstücke um etwa zwölf Prozent aus, was völlig im Rahmen liege. Es sei fraglich, ob eine Einzelbewertung der Immobilien ein genaueres Ergebnis gebracht hätte, sagte Dittrich am zweiten Tag des Musterprozesses. Im Prospekt zur Platzierung der dritten Tranche von Aktien des früheren Staatsunternehmens hätte nach Einschätzung der OLG-Richter allerdings auf bestimmte Auswirkungen der von der üblichen Praxis abweichenden Bewertungsmethode hingewiesen werden müssen. Insoweit liege ein Prospektfehler vor, der aber möglicherweise nicht wesentlich gewesen sei. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Frankfurt noch harsche Kritik an dem Clusterverfahren geübt, es aber den Klägern überlassen, den Umfang der Fehlbewertungen zu ermitteln. Dafür ist nach Einschätzung der Justiz ein umfangreiches Gutachten notwendig, das rund 17 Millionen Euro kosten könnte.

Zur Eröffnungsbilanz der Deutschen Telekom im Jahr 1996 waren nach früheren Angaben rund 53 Prozent des damals auf 35 Milliarden DM angesetzten Immobilienvermögens in Gruppen (Cluster) zusammengefasst worden. Die Buchwerte bildeten eine Grundlage für den dritten Teil-Börsengang im Jahr 2000, um den es in dem Frankfurter Prozess ausschließlich geht. Die Telekom hatte später Wertberichtigungen von rund 2,5 Milliarden Euro bei ihrem Immobilienvermögen vorgenommen. Der Anlegeranwalt Klaus Rotter erklärte im Prozess, dass spätestens ab 1999 der Abschreibungsbedarf im Unternehmen bekannt gewesen sei, die Anleger davon aber nichts erfahren hätten.

"Der Fall ist am zweiten Tag noch nicht verloren", sagte der Anwalt Andreas Tilp, der den Musterkläger aus Baden-Württemberg vertritt. Das Gericht agiere sehr offen und es sei daher klar, dass es sich noch bewegen könne. Der Senat habe zudem deutlich gemacht, dass der verlustreiche Erwerb von VoiceStream der "richtige Einstieg" wäre. Der frühere Telekom-Chef Ron Sommer soll am Montag zum zeitlichen Ablauf des nur wenige Wochen nach dem Börsengang abgeschlossenen Geschäfts als Zeuge vernommen werden.

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Betreff Autor Datum
RE: Zwangsentertain um schnelles ... deluxxe505 08.04.11 16:56
Zwangsentertain um schnelles ... bholmer 28.12.09 06:40
RE: Eine Telekom... Schreiberli. 26.11.09 14:52
RE: Eine Telekom... Grayhound 20.11.09 10:50
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