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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 11.02.2012 |
E-Plus bestätigt Kündigungen bei Internet-Flatrate07.04.2008
19:17 In anderen Netzen gibt es Alternativen für gekündigte NutzerInhaltsverzeichnis:1. E-Plus bestätigt Kündigungen bei Internet-Flatrate2. Kündigungen erfolgten ohne vorherige Ermahnung
Am Samstag berichteten wir darüber, dass
E-Plus einigen Nutzern der
Base-Internet-Flatrate
den Vertrag vorzeitig gekündigt hat. In einem Gespräch mit teltarif.de
bestätigte der Düsseldorfer Mobilfunk-Netzbetreiber heute die
Kündigungen. Dabei machte das Unternehmen keine Angaben dazu, wie
viele Kunden aus welchen Gründen vorzeitig gekündigt wurden.
nächste Seite: Kündigungen erfolgten ohne vorherige Ermahnung
E-Plus beruft sich bei den Kündigungen auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gegen die die betroffenen Kunden verstoßen hätten. Wer seine Online-Flatrate "privat und im üblichen Rahmen" nutze, habe nicht mit einer Kündigung zu rechnen, so die Pressestelle. Dabei wurde allerdings offen gelassen, was bei E-Plus noch unter den Begriff "üblicher Rahmen" fällt und wo den Kunden die Kündigung droht. Laut Pressestelle keine WillkürEine Willkür bei den Kündigungen habe es nicht gegeben. Dennoch ist offenbar nicht das verbrauchte Datenvolumen allein ausschlaggebend. So berichten Nutzer in verschiedenen Online-Foren von Kündigungen, obwohl sie monatlich deutlich weniger als 10 GB Datenverbrauch hatten, während andere Kunden bislang keinen blauen Brief bekommen haben, obwohl sie ein Vielfaches dieser Datenmenge verbrauchen. Unter die von den AGB ausgeschlossene missbräuchliche Nutzung fällt nach E-Plus-Angaben unter anderem das Aufrechterhalten einer Online-Verbindung über mehrere Tage und die permanente Datenübertragung. "Jede in Art und Umfang unübliche Nutzung, die das E-Plus (UMTS) Mobilfunknetz stört oder die Aufrechterhaltung der Dienstequalität im Netz grob beeinträchtigt", sei gemäß AGB unzulässig, wie es auch im Kündigungsschreiben wörtlich heißt. Ebenfalls unzulässig ist nach Angaben der Pressestelle die Nutzung der Internet-Flatrates für Gateways. Welche Gateway hier konkret gemeint sind und inwieweit Kunden damit gegen die Nutzungsbestimmungen verstoßen, konnte E-Plus allerdings nicht benennen. VoIP-Nutzung ist auch offiziell verboten
Offiziell ausgeschlossen ist lediglich die Voice-over-IP-Nutzung.
Diese untersagen auch die anderen deutschen Mobilfunk-Netzbetreiber
den Nutzern ihrer Datentarife. Allerdings
ist es unklar, ob hier bei E-Plus möglicherweise nur VoIP-Provider
ausgeschlossen werden, die das SIP-Protokoll verwenden. Mit Skype,
das für seine Chat- und Telefondienste auf ein properitäres Protokoll
setzt, hatte E-Plus zum Vermarktungsstart seiner
Flatrate sogar eine offizielle Kooperation.
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