Verboten: Telefonwerbung gegen Telefonwerbung
07.04.2008 17:56
Werbeanrufe sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Verbraucher zulässig.
Eine Essener Firma namens
Verbraucherschutzhilfe
darf nicht telefonisch für einen Schutz gegen unerwünschte
Telefonwerbung werben. Das entschied das
Landgericht Essen auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg, wie diese heute mitteilte. Die Firma hatte demnach ab dem vergangenen Sommer reihenweise
Telefonkunden angerufen und ihnen angeboten, sie künftig vor ungewollter Telefonwerbung zu schützen.
Dafür sollten die Verbraucher 39,95 Euro zahlen. Die
Verbraucherzentrale mahnte die Firma deshalb ab. "Der Trick mit der 'Telefonwerbung gegen Telefonwerbung' ist nicht erlaubt", erklärte Julia Rehberg,
Juristin bei der Verbraucherzentrale (Az 43 0 154/07).
Werbeanrufe sind nur bei ausdrücklicher Einwilligung durch den Verbraucher zulässig. Nach
einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2000 muss diese Erlaubnis schon vor dem Anruf vorliegen, darf also nicht erst zu Beginn des Gesprächs
eingeholt werden. Oft geben Verbraucher aber unwissentlich etwa bei Preisausschreiben oder im
Internet eine solche Einwilligung ab. Sie können diese jedoch jederzeit widerrufen.
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