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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 13.03.2010 |
Inhaltsverzeichnis:
1. Rechts- statt Kleinkunst ist gefragt 2. 17 Verhandlungstage für 34 Streitpunkte
Im großen Saal im Bürgerhaus Bornheim wird zumeist Kleinkunst dargeboten. Doch
heute gastiert in dem Veranstaltungshaus des Stadtteils keine Rockband
und kein Komikerduo, sondern das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Der
23. Zivilsenat muss dann entscheiden, ob die
Deutsche Telekom bei den Börsengängen
1999 und 2000
ihre Anleger unzureichend oder falsch informiert hat.
Das bundesweit zweite Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist ein Prozess der Superlative. "Theoretisch können da am Montag 900 Anwälte auftauchen", sagt der Vorsitzende Richter Christian Dittrich. Denn so viele Juristen vertraten die ursprünglich 17 000 Kläger. Der vom OLG angemietete Saal bietet allerdings nur 800 Plätze. Das OLG befasst sich seit 2006 mit den Klagen der erzürnten Telekom-Aktionäre. Die Hauptvorwürfe der Anleger: Die Telekom habe in einem ihrer Verkaufsprospekte im Frühjahr 2000 nicht auf die Risiken bei der milliardenschweren Übernahme des US-Mobilfunkunternehmens VoiceStream hingewiesen. Zudem sei das Immobilienvermögen des Bonner Unternehmens zu hoch angesetzt gewesen. "Für die Vorwürfe gibt es keine reale Grundlage, in unseren Bilanzen und Prospekten haben wir zu jeder Zeit richtig informiert", sagt Telekom-Sprecher Andreas Leigers. Er rechnet mit einem für das Unternehmen positiven Ausgang.
Stellvertretende Sammelklage statt Klageflut
Prozess kann bis zu 20 Jahre dauern 1 2
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