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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Urteil: Bundesnetzagentur darf Mobilfunk regulieren03.04.2008
15:00 Bundesverwaltungsgericht Leipzig stärkt Regulierer und Verbraucherinterssen
Die Bundesnetzagentur darf den Mobilfunkbetreibern
Preisvorgaben machen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem heute veröffentlichten Urteil die
Verbraucherrechte beim Telefonieren mit dem Handy gestärkt und den
Weg für weiter sinkende Preise freigemacht.
Die Entgelte für die Weiterleitung der Gespräche in andere Netze (Terminierung) lagen in der Vergangenheit deutlich über den Preisen, die unter Wettbewerbsbedingungen zu erzielen gewesen wären, argumentierten die Richter. Dies sei auf die monopolartige Struktur der Märkte zurückzuführen (Az.: BVerwG 6 C 14 bis 6 C 17.07). Die Bundesnetzagentur sprach in Bonn von einem Urteil "zum Wohle des Verbrauchers". Die Leipziger Richter bestätigten im vollen Umfang Verfügungen der Netzagentur vom August 2006. Die Regulierungsbehörde hatte damals die Terminierungsentgelte zum November 2006 um etwa 16 Prozent gesenkt. Zugleich ordnete sie an, dass die Entgelte künftig im Vorfeld genehmigt werden müssen. Sie berief sich dabei auf EU-Recht. Bei diesem Vorgehen gab es keinerlei Ermessensfehler, entschieden nun die Leipziger Richter. Eine enge Orientierung der Terminierungsentgelte an den tatsächlichen Kosten sei geboten, um den Verbraucherinteressen Rechnung zu tragen. Schlappe für MobilfunkerGegen die Preisvorgaben durch die Bundesnetzagentur hatten alle vier Anbieter T-Mobile, Vodafone, E-Plus und o2 geklagt und scheitern jetzt in der letzten Instanz. Vor dem Verwaltungsgericht in Köln hatten die Unternehmen im März 2007 noch einen Teilerfolg erzielen können. Die Richter dort hatten zumindest von einer Genehmigung der Terminierungsentgelte im Vorfeld abgesehen. Diese hält das Bundesverwaltungsgericht jedoch im Sinne der Verbraucher ebenfalls für erforderlich. Die Bundesnetzagentur begrüßte die Entscheidung. "Das Urteil ist zum Wohle des Verbrauchers", sagte Sprecher Rudolf Boll. Zudem gebe die Entscheidung dem Markt Rechts- und Planungssicherheit. Durch das Eingreifen der Behörde war mobiles Telefonieren deutlich günstiger geworden. Am Mittwoch hatte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, von einem weiteren Spielraum für eine Absenkung der Terminierungsentgelte gesprochen. Die beiden führenden deutsche Mobilfunkanbieter T-Mobile und Vodafone sowie die Münchener o2 bedauerten die Entscheidung des Gerichts. "Wir halten eine Regulierung des Marktes nicht für erforderlich", sagte eine T-Mobile-Sprecherin. Es sei eine Chance vertan worden. Eine freiwillige Senkung der Terminierungsentgelte im freien Wettbewerb sei eine bessere Lösung als eine Preisregulierung, hieß es bei Vodafone. Der drittgrößte Anbieter E-Plus begrüßte dagegen, dass jetzt Rechtssicherheit herrsche. "Wir können mit der Regulierung durchaus leben", betonte ein Sprecher. Weitere Preissenkungen in AussichtMit Erleichterung nahm der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) die Gerichtsentscheidung auf: Jetzt sei der Weg offen für weitere Entgeltsenkungen, erklärte BREKO-Chef Rainer Lüddemann. Die Festnetzunternehmen des Verbandes müssen ebenso wie der deutsche Marktführer T-Home für das Weiterleiten von Gespräche in Handynetze zwischen 8,78 Cent (T-Mobile, Vodafone) und 9,94 Cent (E-Plus, o2) je Minute an die Mobilfunker bezahlen. Da es sich um ein lukratives Geschäft mit Milliarden-Erlösen handelt, hatten sich vor allem T-Mobile, Vodafone und o2 vehement gegen eine staatlich verordnete Absenkung der Terminierung gewehrt. Aus ihrer Sicht war die Bundesnetzagentur mit ihren Vorgaben über das Ansinnen der EU-Kommission hinausausgegangen. Einzelheiten zu dem Verfahren finden Sie in einer weiteren Meldung. Weitere Artikel zum Thema Regulierung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| RE: E-Plus beachet als einziger den ... | handytim | 20.02.11 16:52 | |||||||
| E-Plus beachet als einziger den ... | matthias.mae. | 20.02.11 16:41 | |||||||
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