Rund 85 Prozent aller britischen Unternehmen überwachen und protokollieren
regelmäßig die
Online-Aktivitäten ihrer Beschäftigten. Zu
diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers. Demnach
setzen zudem 81 Prozent der analysierten britischen Betriebe
Firewall-Programme
ein, um den Zugriff ihrer Angestellten auf bestimmte Webseiten zu blockieren.
Ausschlaggebend für die strengen Kontrollmaßnahmen sei vor allem ein generell
gesteigertes Gefahrenbewusstsein in den Reihen der Wirtschaftsunternehmen. Diese
würden zunehmend versuchen, ihre Mitarbeiter in punkto Sicherheit durch
entsprechende Maßnahmen zu drillen.
Einerseits werde so versucht, vertrauliche firmeninterne Informationen besser
zu schützen, andererseits gehe es auch um das eigene Image. Denn im Internet - besonders
auf Community-Seiten wie
Facebook,
MySpace und
Bebo - würden Mitarbeiter ihre
Arbeitsstätte oft nicht in besonders gutem Licht erscheinen lassen, so der Bericht.
Zur Rechtslage in Deutschland

"Eine derartige Überwachung wäre auch in Deutschland gesetzlich legitim", erklärt
Verena Eckert, Rechtsexpertin der Münchner
IT-Recht-Kanzlei
im Gespräch
mit dem Internet-Dienst pressetext. Entscheidendes Kriterium in diesem Zusammenhang
sei aber, ob das Unternehmen seinen Beschäftigten überhaupt eine
private Nutzung des
Internets am Arbeitsplatz gestatte oder nicht. Wenn ein Internetzugang für
dienstliche Zwecke nicht unbedingt notwendig sei, könne das Unternehmen dessen
private Nutzung generell verbieten. Sei diese aber erst einmal erlaubt, habe der
Arbeitgeber auch das Recht, die Online-Aktivitäten seiner Angestellten zu kontrollieren.
In der Praxis sind generelle Surfverbote laut Eckert "eher die Ausnahme
als die Regel". Zum Schutz von Firmengeheimnissen und gegen
Gefahren aus
dem Internet wie Trojaner- oder Virenattacken sei ein solcher Schritt aber oft durchaus
gerechtfertigt. "Gleichzeitig ist der Arbeitgeber aber auch dazu verpflichtet,
die Geheimnisse seiner Mitarbeiter zu schützen", fügt Eckert hinzu.
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