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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Rechtsanwalt: "Bei Umzugsproblemen Anbieter in Verzug setzen"22.03.2008
09:57 Am sinnvollsten ist ein Schreiben eines Anwalts an die Rechtsabteilung
Wer mit seinem Telefonanschluss
umziehen möchte und dabei Probleme bekommt,
sollte seinem Telefonanbieter
eine Frist setzen, bis wann die Umschaltung des Anschlusses zu erfolgen hat.
Das rät der Göttinger Rechtsanwalt Dr. Alexander Schneehain aus der
Kanzlei Vockenberg Schneehain Melz.
Wird diese Frist nicht eingehalten, so hat der Kunde nach seiner
Einschätzung das Recht, die durch rechtliche Schritte entstehenden Kosten
bei seinem Anbieter geltend zu machen.
In einem konkreten Fall wandte sich eine Mandantin mit einem
Schneehain erreichte für seine Mandantin, dass der Anbieter den Anschluss schließlich binnen weniger Tage neu schaltete und in der Zwischenzeit eine Rufumleitung auf ein Handy gelegt wurde. Die Kosten für diese Umleitung hat der Anbieter übernommen. Möglich wurde dieses nach Angaben von Schneehain nur, weil sich der Rechtsanwalt direkt an die Rechtsabteilung des Telekommunikationsanbieters gewandt hatte - diese reagiert allerdings nur auf Anfragen von Rechtsanwälten. Auf Schreiben des Kunden hätte der Anbieter nach seiner Ansicht nicht reagiert. Entsprechende Erfahrungen habe die Kundin bereits auf der Business-Hotline gemacht. Zur Frage, welche Frist der Nutzer wählen sollte, um den Anbieter in Verzug zu setzen und so die Kostenübernahme durchzusetzen, sagte Schneehain, dass man dieses nicht allgemein festlegen könne. Allerdings seien zwei Tage bei einem Geschäftsanschluss sowie zehn Tage bei einem Privatanschluss ein angemessener Zeitraum. Einen Anbieter in Verzug zu setzen, sei jedoch nur möglich, wenn die Anmeldung eines Umzugs auch entsprechend rechtzeitig vorgenommen wurde. Die Kosten des Rechtsanwalts müssen bei Verzug vom Anbieter ersetzt werden. Im vorliegenden Fall geschah dies auch vollständig. Anzeige:
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