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Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich (aktualisiert)


Nutzung der Daten nur unter strengen Auflagen  19.03.2008
09:22

Das Bundesverfassungsgericht hat die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorerst gebilligt, aber deren Nutzung für die Strafverfolgung stark eingeschränkt. In dem heute veröffentlichten Beschluss gaben die Karlsruher Richter einem Eilantrag gegen das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise statt.
     Die Telekommunikationsunternehmen dürfen dem Beschluss zufolge die Daten zwar sechs Monate lang speichern. Die Daten dürften aber nur dann an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es in einem Ermittlungsverfahren um eine "schwere Straftat" gehe und der entsprechende Verdacht durch Tatsachen belegt sei. Zudem müsse die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise "wesentlich erschwert" oder aussichtslos sein. In den übrigen Fällen sei von der Übermittlung der Daten "einstweilen abzusehen". Zugleich müsse die Bundesregierung dem Verfassungsgericht zum 1. September 2008 "über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen" und der nun erlassenen einstweiligen Anordnung berichten.

Internetverbindungen müssen erst ab 2009 gespeichert werden

Durch das umstrittene Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Festnetz-Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys wird zudem der Standort des Benutzers festgehalten. Die Daten können nun nur unter bestimmten Bedingungen für die Strafverfolgung an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben werden.
     Die Karlsruher Richter betonten, dass zwar die "umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann für staatliche Zwecke" einen "erheblichen Einschüchterungseffekt bewirken" könne. Ein irreparabler Nachteil für die Freiheit und Privatheit des einzelnen Bürgers konkretisiere sich aber "erst durch einen Abruf seiner Daten". Darin liege dann ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses. Durch einen Datenabruf könnten "weitreichende Erkenntnisse über das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen" erlangt werden.

Hauptsacheentscheidung kommt später

Die Hauptsacheentscheidung des Verfassungsgerichts ist nicht mehr im nächsten halben Jahr zu erwarten. Da das deutsche Gesetz eine EU-Richtlinie umsetzt, wird das Verfassungsgericht voraussichtlich noch eine in diesem Jahr erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über eine entsprechende Klage Irlands gegen die EU abwarten.
     Beim Bundesverfassungsgericht ist unter anderem eine Massenverfassungsbeschwerde anhängig, die von acht Beschwerdeführern eingereicht wurde und von rund 30 000 Bürgern per Vollmacht unterstützt wird. Der dahinter stehende Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßte die Eilentscheidung des Gerichts. Zugleich forderte der von Bürgerrechtlern und Datenschützern organisierte Arbeitskreis den Rücktritt von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Diese habe mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung "vorsätzlichen Verfassungsbruch" begangen, sagte Patrick Breyer, einer der Beschwerdeführer in Karlsruhe.

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RE: Wischi-Waschi-Urteil! zbsi 03.03.10 10:37
RE: Frage zum Urteil spaghettimon. 02.03.10 21:37
RE: Frage zum Urteil preisspecht 02.03.10 19:03
RE: Wischi-Waschi-Urteil! spaghettimon. 02.03.10 18:58
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-IV, Erwachsene ab 14 Jahre