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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 21.03.2010 |
Das Bundesverfassungsgericht hat die
massenhafte Speicherung von Telefon- und
Internetverbindungsdaten vorerst gebilligt, aber deren Nutzung für
die Strafverfolgung stark eingeschränkt. In dem heute veröffentlichten
Beschluss gaben die Karlsruher Richter einem Eilantrag gegen das seit
Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise
statt.
Die Telekommunikationsunternehmen dürfen dem Beschluss zufolge die Daten zwar sechs Monate lang speichern. Die Daten dürften aber nur dann an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, wenn es in einem Ermittlungsverfahren um eine "schwere Straftat" gehe und der entsprechende Verdacht durch Tatsachen belegt sei. Zudem müsse die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise "wesentlich erschwert" oder aussichtslos sein. In den übrigen Fällen sei von der Übermittlung der Daten "einstweilen abzusehen". Zugleich müsse die Bundesregierung dem Verfassungsgericht zum 1. September 2008 "über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen" und der nun erlassenen einstweiligen Anordnung berichten.
Internetverbindungen müssen erst ab 2009 gespeichert werden
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