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Untergeschobenen Telefon-Tarif nicht einfach hinnehmen
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| Verbraucherzentrale: Nur das bezahlen, was auch gewollt bestellt wurde |
17.03.2008 12:14 |
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Taucht in der Telefonrechnung ein nicht
bestellter Service auf, sollte der Kunde das nicht einfach hinnehmen:
Am besten werde die
Rechnung um den strittigen Betrag gekürzt, rät
Edda Castelló von der
Verbraucherzentrale Hamburg.
Außerdem sollte sich der Verbraucher mit dem Anbieter in Verbindung setzen und die
Sache klären. "Sonst wird es schnell kompliziert, weil der Anbieter
jeden Monat wieder den falschen Betrag abrechnet."
Der Verbraucherzentrale sind laut Edda Castelló sogar Fälle
bekannt, in denen die Kunden zuvor vom Anbieter angerufen wurden.
Dabei wurde ihnen ein zusätzlicher, kostenpflichtiger Dienst
angeboten. Doch obwohl die Kunden ihn abgelehnt hatten, wurde ihnen
der unerwünschte Service mit der nächsten Rechnung quasi
untergeschoben. "Die Betroffenen können sich bei uns melden und uns
den Fall schildern", sagt Edda Castelló. Das helfe im Ernstfall beim
gerichtlichen Vorgehen gegen die entsprechenden Anbieter.
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