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Crash-5-Kündigungen: Rufnummern-Portierung ist möglich

29.02.2008
19:01

Kundenbetreuung von debitel verschickte fehlerhafte E-Mails

debitel hat mit seinem Kündigen aller Crash-5-Verträge für einen Paukenschlag gesorgt: Vielen Kunden reagieren enttäuscht oder empört, seit sie die Provider-seitige Kündigung erhalten haben - mit Ablauf der Kündigungsfrist können sie nicht mehr zu dem günstigen Minutenpreis von 5 Cent in alle deutschen Netz telefonieren. Davon zeugen zum Beispiel die vielen Beiträge in unserer Frei-Sprechen-Plattform. Weiteren Unmut erregten heute aber auch E-Mails der debitel-Kundenbetreuung: Wie mehrere Leser berichteten, teilte ihnen die Kundenbetreuung des Mobilfunkproviders mit, dass sie ihre Rufnummer bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht mitnehmen können. Unwissenheit der Mitarbeiter oder der Versuch, die betroffenen Kunden zu einem Wechsel auf einen neuen debitel-Vertrag zu bewegen?

Wie uns die Pressestelle von debitel heute Abend versicherte, handelt es sich bei der Aussendung der betreffenden E-Mails um einen Fehler. Wechselwillige Kunden könnten auf jeden Fall ihre bestehende Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen, wenn sie dies wünschten. Unklar ist allerdings weiterhin, ob diejenigen Kunden, deren Antrag auf eine Rufnummern-Portierung bereits fälschlicherweise abgelehnt worden ist, diese neu beantragen müssen oder nicht. debitel will am Montag nähere Informationen zu der Ursache der Unmut stiftenden E-Mails sowie zu dem weiteren Procedere bekannt geben. Zurzeit sei man noch auf der Suche nach dem Fehler. Weitere Informationen erhalten Sie von uns in der kommenden Woche.

Zum Hintergrund: Die Vorgängerinstitution der heutigen Bundesnetzagentur, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), hat jedem Mobilfunk-Kunden ein lebenslanges Nutzungsrecht auf seine Rufnummer zugesprochen. Somit "gehört" eine Mobilfunknummer nicht dem jeweiligen Anbieter, sondern dem Kunden. Allerdings ermöglichen nicht alle Mobilfunkanbieter zuwandernden Kunden eine Mitnahme ihrer bestehenden Mobilfunkrufnummer.

Überrascht von der Reaktion der betroffenen Kunden

Gleichzeitig erklärte der Provider gegenüber teltarif.de, von der Reaktion der Crash-5-Kunden überrascht worden zu sein. Schließlich sei vom Start der "Mobilfunkbörse" an nur von einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten gesprochen worden. Eine massenhafte Kündigung durch den Provider nach so kurzer Laufzeit ist allerdings eher ungewöhnlich und fördert nicht gerade das Vertrauen der Kunden in den Provider. So ist es auch fraglich, ob debitel mit ähnlichen neuartigen Mobilfunkangeboten erneut so erfolgreich sein wird wie mit dem Crash-5-Tarifmodell. Der Anbieter stellte dennoch schon weitere Tarifneuheiten in Aussicht.

Weitere Meldungen zu den Crash-Tarifen von debitel RSS

 
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Betreff Autor Datum
RE: Keine Löschung bei Schufa bastian 20.06.08 15:00
RE: Keine Löschung bei Schufa Oetker 20.06.08 14:47
RE: Keine Löschung bei Schufa dancer 20.06.08 13:21
RE: Keine Löschung bei Schufa babbada 20.06.08 13:13
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre