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Karlsruhe kippt NRW-Regelung zu Online-Durchsuchungen

27.02.2008
11:01

Heimliche Online-Durchsuchung aber prinzipell zulässig


Das Bundesverfassungsgericht hat die in Nordrhein-Westfalen geltende Regelung zu Online-Durchsuchungen privater Computer für grundgesetzwidrig und damit nichtig erklärt. Die Vorschrift im NRW-Gesetz verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier am Mittwoch zur Begründung der Entscheidung. Die Verfassungsbeschwerden einer Journalistin, eines Mitglieds der Linken und dreier Rechtsanwälte - darunter der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) - waren damit erfolgreich.

Heimliche Durchsuchung unter strengen Auflagen zulässig

Zugleich erklärte das Gericht heimliche Online-Durchsuchungen unter strengen Auflagen prinzipiell für zulässig. Diese verdeckte Fahndungsmethode dürfe aber nur dann angewandt werden, wenn es "Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" gebe, entschieden die Karlsruher Richter. Dazu gehörten "Leib, Leben und Freiheit der Person". Das gleiche gelte, wenn die Grundlagen oder der Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen bedroht seien. Zudem sei eine vorherige richterliche Anordnung notwendig.

Die NRW-Vorschrift, die dem Landes-Verfassungsschutz allgemein den "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme" erlaubte, verstoße dem Gericht zufolge auch gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Die Bestimmung lasse "nachrichtendienstliche Maßnahmen in weitem Umfang im Vorfeld konkreter Gefährdungen zu. Ohne Rücksicht auf das Gewicht der möglichen Rechtsgutverletzungen". Das Gesetz war die bundesweit bislang einzige Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen.

Papier betonte, das Verfassungsgericht habe durch seine Entscheidung nun ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erstmalig geschaffen". Als Online-Durchsuchung bezeichnet man staatliche Zugriffe auf einen an das Internet angeschlossenen Computer. Dies kann vor allem durch die Installation eines sogenannten Trojaners geschehen. Ziel ist es, das System zu überwachen und seine Speichermedien auszulesen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte vehement für die Online-Durchsuchung geworben. Die Fahndungsmethode sei zwingend erforderlich im Kampf gegen den Terrorismus.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre