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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Abmahn-Praxis gefährdet Meinungsfreiheit im Internet26.02.2008
18:13 Viele Nutzer zahlen Unterlassungsaufforderungen aus Angst
Ob Produktbewertungen, Blog-Einträge oder Meinungsäußerungen in
Diskussionsforen - im Web-2.0-Zeitalter
ist der Otto-Normal-Verbraucher
unlängst zum "Publizisten" geworden. Allerdings kann die Äußerung einer
Meinung im weltweiten Datennetz unangenehme Konsequenzen haben, warnt die
Wirtschaftsinitiative "no abuse in internet"
(naiin).
Angaben von naiin zufolge geraten immer mehr Privatnutzer ins Visier von Anwälten - nicht selten zu Unrecht. Die Folge: Zum Teil sündhaft teure Unterlassungsaufforderungen erreichen die Betroffenen. Viele Nutzer der Foren unterschreiben die beigefügten Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärungen, weil sie vom anwaltlichen Schreiben verunsichert sind. In diesen ist zumeist von diversen - in einigen Fällen nicht einmal konkret benannten - Rechtsverletzungen die Rede ist. Zudem zahlen die Betroffennen aus Angst vor einem angedrohten Prozess die mit der Unterschrift verbundenen anwaltlichen Kosten der gegnerischen Partei. naiin: Einige Abmahnschreiben entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage"Im Hinblick auf die uns bekannten Fälle kann ohne weiteres gesagt werden, dass es Anwälte gibt, die sich gezielt die Unwissenheit und die Verunsicherung privater Internet-Nutzer zu Nutze machen. Nicht wenige Abmahnschreiben entbehren jeglicher rechtlicher Grundlage", erläutert naiin-Präsident Arthur Wetzel. Er rät Internet-Nutzern in solchen Situationen generell zur Konsultation eines Anwaltes. Immerhin: Laut naiin werden nicht selten schon die Streitwerte, nach denen sich die Vergütung des abmahnenden Anwaltes richtet, deutlich zu hoch beziffert. Auch extrem kurze Fristen, die dem Abgemahnten für die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung gesetzt werden, sind für einige Anwälte offenbar ein probates Mittel, um den Druck weiter zu erhöhen. "Es gibt Abmahnschreiben, die sich inhaltlich selbst widersprechen. Anderen wiederum ist anzusehen, dass es sich um Standardschreiben handelt, die lediglich per Serienbrieffunktion mit Daten vervollständigt worden sind", führt Wetzel weiter aus. Es könne nicht mehr von Meinungsfreiheit die Rede sein, wenn Nutzer nach jedem Blog-Eintrag und Diskussionsforenbeitrag fürchten müssen, ins Visier von fragwürdigen Anwälten zu geraten, die bewusst unberechtigt abmahnen. Es sei Privatleuten nicht zumutbar, es in jedem Einzelfall auf einen Prozess ankommen zu lassen.
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