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Warnung vor angeblichen Gewinnbenachrichtigungen21.02.2008
17:51 Immer wieder: Verbraucher werden in Kosten-Fallen gelockt
Das Thema ist nicht neu, aber immer wieder aktuell: Telefon-Kunden werden mit Benachrichtigungen
über angebliche Gewinne dazu verleitet, teure Nummern anzurufen
oder Premium-SMS zu versenden. Seit Wochen werden vor allem
Verbraucher in Baden-Württemberg aggressiv mit Gewinnmitteilungen per Telefon,
SMS oder Schreiben bombardiert. Auch in diesem "glücklichen"
Gewinner sollen sich unverzüglich telefonisch melden, um ihren Gewinn
abzurufen. Die Verbraucherzentrale
warnt dringend davor, die beworbenen teuren Nummern zurückzurufen. Die Hoffnung auf einen
attraktiven Gewinn ist sicherlich vergeblich, garantiert ist jedoch eine hohe Telefonrechnung.
Die massenhaften Gewinnmitteilungen erfolgen per Telefonanruf, SMS oder Brief. Ziel und Zweck sind identisch. Die Absender locken mit attraktiven Gewinnen und versuchen auf diesem Weg, die Verbraucher sofort zum Anruf auf eine teure 0900er Telefonnummer zu verleiten, um sie abzukassieren. Wer anruft, wird schnell mit 2,99 Euro pro Minute zur Kasse gebeten und hört dafür nur eine endlos scheinende Computeransage vom Band. Vor allem das Unternehmen Friedrich Müller aus Wien versuche zur Zeit wieder verstärkt, Verbraucher mit angeblichen Gewinnen zu diesen hochpreisigen Anrufen zu verleiten. Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale: "Verbraucher sollten bei Gewinnmitteilungen immer kritisch sein. Häufig dienen sie nur dazu, Verbraucher auf dem einen oder anderen Weg abzukassieren. Auf keinen Fall sollte man sich in die Abzockfalle locken lassen und zur Anforderung des vermeintlichen Gewinns eine teure Telefonnummer wählen." Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sofort die Bundesnetzagentur zu informieren. Sie kann bei missbräuchlicher Verwendung einer Mehrwertdiensterufnummer die Nummer abschalten und ein Verbot der Rechnungslegung und des Inkassos anordnen. Bei einem entsprechenden Verbot besteht keine Verpflichtung, die Anrufe der rechtswidrig genutzten Nummer zu bezahlen. Bereits abgebuchte Beträge können dann auch zurückgefordert werden. Die Liste mit den eingeleiteten Maßnahmen und weitere interessante Informationen zu diesem Thema finden Verbraucher im Internetauftritt der Bundesnetzagentur unter und den Stichwörtern "Verbraucher" und "Rufnummernmissbrauch". Teure Mausklicks im InternetIn dem Zusammenhang möchte wir auch noch auf andere Fallen aufmerksam machen, in die unbedarfte Internet-Nutzer immer wieder tappen: Unfreiwillige Abos, die im Internet mit einem Mausklick abgeschlossen werden. Nicht nur auf zwielichtigen Seiten wie www.ichwillpornos.com, wo ein falscher Klick laut Auskunft des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen bis zu 514,08 Euro kosten kann, sondern auch auf harmlos scheinenden Angeboten für Jugendliche wie www.hausaufgaben-heute.de, www.mein-haustier-portal.de oder www.123simsen.de kann man in die Abofalle geraten. Hier werden die Kosten oft nur in nicht auf den ersten Blick sichtbaren Fußnoten oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genannt, so dass dem Nutzer beim Ausfüllen der Eingabemaske nicht klar ist, dass er mit dem Abschicken seiner Daten ein kostenpflichtiges Abo mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten abschließt. Die Verbraucherzentralen empfehlen, eventuell geforderte Kosten erst einmal nicht zu zahlen und sich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen. Diese kann im Einzelfall helfen und unseriöse Anbieter abmahnen. Außerdem sollte man immer stutzig werden, wenn für ein angeblich kostenlosen Dienst im Internet nach der persönlichen Anschrift oder gar nach Kontodaten gefragt wird. Ein gesundes Misstrauen ist ohnehin angebracht, wenn Anbieter etwas zu verschenken haben. Anzeige:
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