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"Vorratsdatenspeicherung"
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Eilentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung
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| Das Bundesverfassungsgericht will noch im März entscheiden |
14.02.2008 12:35 |
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Das Bundesverfassungsgericht will im Verfahren um
die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten
rasch eine erste Entscheidung treffen. Noch im März wolle der Erste
Senat über einen Eilantrag gegen das Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung entscheiden, kündigte Gerichtspräsident
Hans-Jürgen Papier vor der Justizpressekonferenz
( JPK)
in Karlsruhe an.
In dem Verfahren ist unter anderem eine
"Massenverfassungsbeschwerde" anhängig, die von acht
Beschwerdeführern eingereicht wurde und nach Angaben der Initiatoren
von rund 30 000 Bürgern per Vollmacht unterstützt wird.
Durch das umstrittene Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen
verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bürger
und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen sechs Monate lang
zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Telefon,
Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handys wird zudem
der Standort des Benutzers festgehalten. Die Daten können für die
Strafverfolgung an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben
werden.
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