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eBay: Neues Bewertungssystem ängstigt Verkäufer07.02.2008
15:11 So schützen sich Verkäufer künftig vor Betrügern
Das Auktionshaus eBay will sein
Bewertungssystem ändern - viele Verkäufer haben jetzt Angst, sich
nicht mehr gegen säumige Kunden wehren zu können. "Die sicherste
Methode ist es immer noch, die Waren per Vorkasse anzubieten - dann
entstehen erst gar keine Zahlungsprobleme", sagte Ronny Jahn von der
Verbraucherzentrale Berlin
heute in einem Gespräch mit dem
dpa-Themendienst. Auch ein Versand per Nachnahme sei für Verkäufer
sicher, dafür aber auch teurer. Zusätzlich böten Treuhandsysteme
einen Schutz vor Betrügern - hier wird die Ware erst verschickt, wenn
das Geld auf einem Zwischenkonto eingegangen ist.
Voraussichtlich ab Juni sollen eBay-Händler keine negativen Bewertungen mehr über Käufer abgeben dürfen. Damit will das Unternehmen kritische Kunden vor "Rache-Bewertungen" schützen. In der Vergangenheit haben Händler eBay zufolge wiederholt schlechte Noten für Käufer vergeben, die ihren Service negativ beurteilten. Daraufhin hätten sich viele Käufer nicht mehr getraut, schlechte Bewertungen abzugeben. "Um künftig schwarze Schafe zu erkennen, sollte man zunächst die Identität des Käufers genau prüfen", sagte Verbraucherschützer Jahn. So sollte etwa nachgesehen werden, ob Name, Adresse und Telefonnummer stimmen und zueinander passen. Schließlich könne es Probleme geben, wenn zum Beispiel Betrüger fremde Benutzerkonten für ihre Geschäfte missbrauchen. "Wenn jemand unter falschem Namen bestellt und dann hinterher nicht zahlt, hat man ein Problem mit der Haftung", erklärt Jahn. Im Zweifel lohne es sich vor dem Verschicken größerer Warensendungen, den Käufer kurz anzurufen, um die Echtheit der Daten sicherzustellen. Dem Käufer eine Frist zum Bezahlen der Ware setzenZahlt ein Käufer nicht, können geprellte Händler zudem rechtlich gegen ihn vorgehen. "In der Regel läuft das so ab, dass man zunächst eine Frist zur Bezahlung der Ware von 14 Tagen setzt", sagt Jahn. Danach sei es für Privatverkäufer ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden und das Geld per Mahnbescheid oder über eine Klage einzutreiben. "Die Kosten lassen sich dabei als Verzugsschaden anrechnen." Handelt es sich um einen vorsätzlichen Betrug, werde der Fall auch strafrechtlich verfolgt. "Wenn sich herausstellt, dass ein Kunde auch bei anderen Auktionen nicht gezahlt hat, kann man das der Polizei melden." Laut eBay können Verkäufer künftig zudem auf eine stärkere Kontrolle durch das Unternehmen setzen. So bestehe die Möglichkeit, säumige Käufer beim Kundendienst zu melden, statt ihnen schlechte Bewertungen zu geben. Ronny Jahn sieht das jedoch skeptisch: "Bei Problemen ist von dieser Seite meist wenig Hilfe zu erwarten - bisher hat sich eBay in solchen Fällen jedenfalls meist rausgehalten."
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dpa / Anja Zimmermann
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