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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 20.03.2010 |
Das Thema Kostenfallen im Internet bleibt nach wie vor aktuell: Dieses Mal warnt die rheinland-pfälzische Verbraucherzentrale vor unseriösen Zahlungsaufforderungen an
Internetnutzer. Laut Mitteilung der Verbraucherzentrale erhalten derzeit
viele Nutzer Schreiben von Anwaltskanzleien oder Inkassobüros mit den
Forderungen von "Anbietern fragwürdiger Internetseiten". Darin werde
behauptet, die Angeschriebenen hätten Seiten wie www.berufs-wahl.de,
www.genealogie.de oder www.routenplaner-server.com besucht und sich
durch das Ausfüllen von Kontaktformularen verpflichtet, für die
Dienste zu zahlen. Den Hinweis auf Kosten hätten die meisten dabei
übersehen.
"Die Forderungen sind meist unbegründet", sagte Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale laut Mitteilung und rät, sich davon nicht einschüchtern zu lassen. Wenn auf einer Internetseite kein klarer Hinweis auf Kosten zu sehen sei, komme ein Vertrag in der Regel nicht zustande. Wer ein solches Schreiben bekomme, solle den Vertrag anfechten und widerrufen. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale stehe ein Musterbrief bereit. Generell sollten persönliche Daten nur im Internet eingegeben werden, wenn das - wie etwa bei Online-Bestellungen - unbedingt nötig sei. Weitere Meldungen zum Thema unseriöse Zahlungsaufforderungen
17.03.10 - Weitere Einzelheiten zum Abo-Fallen-Urteil
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