Telefonanbieter muss Kunden auf Netzfehler hinweisen
29.01.2008 13:23
Handyrechnung über 2 500 Euro wegen technischen Defekts
Telefonanbieter müssen ihre Kunden auf mögliche Netz- und Verbindungsfehler und
damit zusammenhängende überhöhte Kosten hinzuweisen. Das hat das
Amtsgericht Frankfurt in einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die Richter
wiesen damit die Klage eines Inkassounternehmens zurück, das im Auftrag eines
Anbieters rund 2 500 Euro Telefonkosten einklagen wollte
(Az.: 32 C 1949/07-48).
Die monatlichen Rechnungen über 1 862 beziehungsweise 796 Euro waren
zustande gekommen, nachdem das Mobiltelefon des beklagten Kunden wegen eines
technischen Defekts sich im Minutenabstand ins Internet eingewählt hatte, ohne
dass der Besitzer davon etwas bemerkte. Trotzdem verlangte der Anbieter die
Zahlung der Rechnungen.
Laut Urteil ist es jedoch gleich, wo genau der Fehler zu suchen war. Allein
die Tatsache, dass es zu völlig überhöhten Kosten kam und im Minutenabstand
immer wieder dieselbe Nummer gewählt worden ist, hätte im Rahmen der
Fürsorgepflicht zu einem entsprechenden Hinweis des Telefonanbieters führen
müssen, heißt es in der Entscheidung. Die Zahlungsforderung sei deshalb
unzulässig.
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