EU-Gericht: Datenschutz im Internet gilt auch für Musikpiraten
29.01.2008 12:22
Telekommunikationsanbieter dürfen Daten nicht an Dritte weitergeben
Auch für Musikpiraten im Internet gilt
der Datenschutz. Das Urheberrecht von Musikproduzenten dürfe diesen
Datenschutz nicht aushebeln, urteilte der Europäische Gerichtshof
(EuGH)
heute in Luxemburg. Hintergrund des Urteils ist ein
Rechtsstreit in Spanien: Dort verlangte ein Rechteverwerter vom
Telekommunikationsunternehmen
Telefónica die Adressen von Kunden, die im
Internet Musikstücke tauschten. (Rechtssache C-275/06)
Telefónica hatte die Herausgabe der Daten abgelehnt: Spanisches
Recht erlaube das nur für Strafverfahren oder zum Schutz der
öffentlichen Sicherheit und nationalen Verteidigung, argumentierte
das Unternehmen. Daraufhin klagte die Vereinigung
Promusicae, der
Produzenten und Herausgeber von Musik- und Audioaufnahmen angehören.
Das angerufene Gericht wandte sich an den EuGH, damit dieser die
europäische Rechtslage kläre.
Der EuGH stellte fest, dass zwar mehrere EU-Richtlinien den Schutz
geistigen Eigentums und des Urheberrechts vorschreiben. Dies dürfe
den Schutz personenbezogener Daten aber nicht einschränken. Laut
EU-Recht könnten die Mitgliedstaaten eine Weitergabe solcher Daten
für Zivilverfahren vorschreiben, sie müssten dies aber nicht tun. In
jedem Fall müsse ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Datenschutz
und Urheberrecht geschaffen werden, meinte der EuGH.