Urteil im Osnabrücker Dialer-Prozess ist rechtskräftig
18.01.2008 17:53
Dialer-Betrüger müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis
Von dpa /
Das 2006 gefällte Urteil im Osnabrücker
Autodialer-Prozess um illegale Einwahlprogramme ist rechtskräftig.
Der Bundesgerichtshof habe die Revision der Angeklagten verworfen und
die Staatsanwaltschaft daraufhin die ihrerseits eingelegte Revision
zurückgenommen, teilte das Landgericht Osnabrück heute mit.
Damit hat der BGH die Urteile gegen zwei Männer bestätigt, die auf
vier Jahre sowie auf drei Jahre und drei Monate Haft lauten. Die
Männer wurden Ende 2006 verurteilt, weil sie illegale, teure
Einwahlprogramme auf Internet-Pornoseiten versteckt und einen Schaden
von zwölf Millionen Euro angerichtet hatten.
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