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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
Silke Klaes: Kundenschutz in der Telekommunikation von morgen15.01.2008
14:29 Next Generation Network und freiwillige Selbstverpflichtungen
Eigentlich liegen die gesetzlichen Grundlagen für sinnvollen Kundenschutz der
kommenden Telekommunikationsgeneration bereits vor. Bleibt nunmehr, in der
Praxis auf ihre Einhaltung zu achten und konsequente Maßnahmen zu ergreifen.
Auch hierfür ist die Branche bereits heute gerüstet: Gerade selbstregulierende
Maßnahmen, wie der
FST-Verhaltenskodex, können
in der Telekommunikation von morgen als Vorreiter eines technologieneutralen Verbraucherschutzes fungieren. Schließlich erfordert der Übergang von der
hergebrachten Übertragungstechnik des PSTN zum NGN neben einer Regulierung
dieses Bereichs auch eine Sicherstellung des gleichen Verbraucherschutzniveaus
im TKG (Gesetz zur Änderung kommunikationsrechtlicher Vorschriften).
Die Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) e.V. hat in ihrer über zehnjährigen Geschichte reichhaltige Erfahrungen mit ihrem am Markt etablierten Verhaltenskodex gesammelt, der Richtung weisend für das NGN weiter entwickelt wird. Die umfangreichen Änderungen des TKG in den letzten Jahren mit der Einführung der Verbraucherschutzvorschriften der §§ 43a ff. und 66a ff. TKG stellen auch die gesetzliche Grundlage für den Verbraucherschutz im NGN dar. Sie werden ergänzt und klargestellt durch Regelungen auf freiwilliger Basis im Verhaltenskodex des FST. Thema Verbraucherschutz ist heute schon von zentraler Bedeutung
Zu unterscheiden ist für das NGN zwischen Voice-over-NGN als den Einsatz von IP-basierter Technik im Kernnetz (Backbone), auf das die Netzbetreiber derzeit ihre Netze umstellen. Hierfür gilt das TKG aufgrund seiner Technologieneutralität bereits heute. Auf der anderen Seite soll mit Voice-over-Internet der Zugang des Endkunden zum IP-Netz beschrieben sein, für den geringere Anforderungen an Qualität und Service möglich sein sollen. Um das Missbrauchspotential bei Identifizierung, Authentifizierung und Abrechnung gegenüber dem Teilnehmer einzugrenzen, sollten aus Gründen der Klarstellung für den Bereich des Voice-over-Internet explizite Maßnahmen seitens der Bundesnetzagentur oder des Gesetzgebers erfolgen, um die Anwendung der Verbraucher schützenden Vorschriften des TKG auch für die Inhalte von Voice-over-Internet sowie eine Abrechnung über dynamische IP-Adressen sicherzustellen. Freiwillige Standards runden das Bild in der Marktpraxis ab, haben sich über die Dauer der vergangenen zehn Jahre bewährt und werden auch die nächste Generation von Telekommunikationsdiensten begleiten. Weitere
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