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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 15.02.2012 |
BKA ist bereits für Online-Razzien gewappnet12.01.2008
11:51 Bundestrojaner durchforstet auch Blackberrys und andere SmartphonesInhaltsverzeichnis:1. Befürworter und Gegner hoffen auf schnelle Klärung2. Angeblich nur fünf bis zehn Einsatzfälle im Jahr
Geheimdienstexperten hoffen noch im Laufe dieses Jahres auf eine generelle Klärung der
Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen. "Angesichts
der weiter zunehmenden Gefahren durch islamistische Terroristen müssen wir bei einer
akuten Bedrohungslage endlich die Möglichkeit für heimliche Blicke auf Festplatten von
Gefährdern erhalten", war aus Geheimdienstkreisen und von Strafverfolgungsbehörden am
Wochenende in Berlin zu hören. Politiker, Geheimdienstler und Polizei warten mit
Ungeduld auf den klärenden Spruch des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr.
Verfassungsjuristen sagen ein "Ja" der Richter in der heftig umstrittenen Frage für
vorbeugende Online-Durchsuchungen voraus.
nächste Seite: Angeblich nur fünf bis zehn Einsatzfälle im Jahr
Die Karlsruher Verfassungsrichter müssen über die Beschwerden der FDP-Mitglieder Burkhard Hirsch, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum gegen das nordrhein-westfälische Landesverfassungsschutzgesetz entscheiden. Es hat zum ersten Mal einem Inlandsgeheimdienst in Deutschland, dem Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen, Online-Ermittlungen gestattet. Das Gesetz wird von den Beschwerdeführern als "rechtlich unzulässig und als unpräzise formuliert" angeprangert. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, versprach, "Klarheit zu schaffen". Schwierige Fragen für die VerfassungsrichterKarlsruher Juristen erwarten, dass das Gesetz der Düsseldorfer Landesregierung "kassiert wird". Berliner Politiker erhoffen von diesem Gerichtsverfahren aber "höchstrichterliche Argumentationshilfe" für den Streit zwischen den Bundespolitikern über die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) favorisierte gesetzliche Regelung der Online-Durchsuchung auf Bundesebene, die unter Innenminister Otto Schily (SPD) bereits auf der Grundlage einer Dienstanweisung praktiziert worden war. So hatte Papier unterstrichen, dass die Überlegungen des Gerichts zu den von einer Spionage-Software betroffenen Grundrechten "weit über die konkret streitgegenständlichen Vorschriften des nordrhein-westfälischen Gesetzes hinaus Bedeutung erlangen könnten". Papier und seine Richterkollegen müssen schwierige Fragen klären - zum Beispiel: Auf welche informationstechnischen Systeme soll mit der Online-Durchsuchung zugegriffen werden? Nur auf die Kommunikation oder auch auf die Festplatte? Wie weit reicht dabei der verfassungsrechtliche Schutz der Privatsphäre? Berliner Parlamentarier betonten, für den bundesdeutschen Gesetzgeber würden die Aussagen der Verfassungsrichter "ein Grundsatzurteil über Zulässigkeit und Grenzen der Online-Durchsuchung sein". Sie könne danach "wahrscheinlich noch bis Ende des Jahres, im Sinne der Verfassungsrichter in das Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) aufgenommen und damit geltendes Recht werden".
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