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BKA ist bereits für Online-Razzien gewappnet

12.01.2008
11:51

Bundestrojaner durchforstet auch Blackberrys und andere Smartphones

Inhaltsverzeichnis:

1. Befürworter und Gegner hoffen auf schnelle Klärung
2. Angeblich nur fünf bis zehn Einsatzfälle im Jahr
Geheimdienstexperten hoffen noch im Laufe dieses Jahres auf eine generelle Klärung der Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen. "Angesichts der weiter zunehmenden Gefahren durch islamistische Terroristen müssen wir bei einer akuten Bedrohungslage endlich die Möglichkeit für heimliche Blicke auf Festplatten von Gefährdern erhalten", war aus Geheimdienstkreisen und von Strafverfolgungsbehörden am Wochenende in Berlin zu hören. Politiker, Geheimdienstler und Polizei warten mit Ungeduld auf den klärenden Spruch des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr. Verfassungsjuristen sagen ein "Ja" der Richter in der heftig umstrittenen Frage für vorbeugende Online-Durchsuchungen voraus.

Die Karlsruher Verfassungsrichter müssen über die Beschwerden der FDP-Mitglieder Burkhard Hirsch, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gerhart Baum gegen das nordrhein-westfälische Landesverfassungsschutzgesetz entscheiden. Es hat zum ersten Mal einem Inlandsgeheimdienst in Deutschland, dem Verfassungsschutz von Nordrhein-Westfalen, Online-Ermittlungen gestattet. Das Gesetz wird von den Beschwerdeführern als "rechtlich unzulässig und als unpräzise formuliert" angeprangert. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, versprach, "Klarheit zu schaffen".

Schwierige Fragen für die Verfassungsrichter

Karlsruher Juristen erwarten, dass das Gesetz der Düsseldorfer Landesregierung "kassiert wird". Berliner Politiker erhoffen von diesem Gerichtsverfahren aber "höchstrichterliche Argumentationshilfe" für den Streit zwischen den Bundespolitikern über die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) favorisierte gesetzliche Regelung der Online-Durchsuchung auf Bundesebene, die unter Innenminister Otto Schily (SPD) bereits auf der Grundlage einer Dienstanweisung praktiziert worden war. So hatte Papier unterstrichen, dass die Überlegungen des Gerichts zu den von einer Spionage-Software betroffenen Grundrechten "weit über die konkret streitgegenständlichen Vorschriften des nordrhein-westfälischen Gesetzes hinaus Bedeutung erlangen könnten".

Papier und seine Richterkollegen müssen schwierige Fragen klären - zum Beispiel: Auf welche informationstechnischen Systeme soll mit der Online-Durchsuchung zugegriffen werden? Nur auf die Kommunikation oder auch auf die Festplatte? Wie weit reicht dabei der verfassungsrechtliche Schutz der Privatsphäre? Berliner Parlamentarier betonten, für den bundesdeutschen Gesetzgeber würden die Aussagen der Verfassungsrichter "ein Grundsatzurteil über Zulässigkeit und Grenzen der Online-Durchsuchung sein". Sie könne danach "wahrscheinlich noch bis Ende des Jahres, im Sinne der Verfassungsrichter in das Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) aufgenommen und damit geltendes Recht werden".

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schade deinem Feind helmut-wk 21.10.11 12:42
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre