Musiktausch: Eltern müssen DSL-Anschluss nicht überwachen
08.01.2008 16:02
Nur bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverletzung Instruktionen notwendig
Eltern müssen die Nutzung des
Internetanschlusses durch ihre Kinder nicht überwachen, um der
Haftung für illegales
Musik-Filesharing
zu entgehen. Das gilt
zumindest dann, wenn es keine Anhaltspunkte für den illegalen
Gebrauch des Zugangs gibt. Das geht aus einem heute
veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor
(Az.: 11 W 58/07). In dem Fall waren über den
Internetanschluss eines
Familienvaters annähernd 300 Musikdateien illegal im Internet
verfügbar gemacht worden.
Dass es sich um den Anschluss des Mannes handelte, war in dem
Verfahren unstrittig, denn die IP-Adresse war eindeutig identifiziert
worden. Der Vater - im Beruf Feuerwehrmann - wies aber schlüssig
nach, dass er Dienst hatte, als die Dateien verfügbar gemacht wurden.
Ob die Frau oder seine vier Kinder die Dateien freigaben, wurde in
dem Verfahren nicht geklärt, denn nur der Mann war angeklagt. Die
Richter entschieden, eine Schuld des Vaters lasse sich nicht
feststellen.
Die übrigen Nutzer müsse er außerdem nur dann instruieren oder
überwachen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen
gebe - das könnten frühere Verletzungen oder andere Hinweise auf eine
Verletzungsabsicht sein, heißt es. Ebenso müsse der Anschlussinhaber
nicht deshalb den Internetzugang überwachen, weil
Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen oder in den
Medien häufig über solche Fälle berichtet werde.
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