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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 21.03.2010 |
Eltern müssen die Nutzung des
Internetanschlusses durch ihre Kinder nicht überwachen, um der
Haftung für illegales
Musik-Filesharing
zu entgehen. Das gilt
zumindest dann, wenn es keine Anhaltspunkte für den illegalen
Gebrauch des Zugangs gibt. Das geht aus einem heute
veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor
(Az.: 11 W 58/07). In dem Fall waren über den
Internetanschluss eines
Familienvaters annähernd 300 Musikdateien illegal im Internet
verfügbar gemacht worden.
Dass es sich um den Anschluss des Mannes handelte, war in dem Verfahren unstrittig, denn die IP-Adresse war eindeutig identifiziert worden. Der Vater - im Beruf Feuerwehrmann - wies aber schlüssig nach, dass er Dienst hatte, als die Dateien verfügbar gemacht wurden. Ob die Frau oder seine vier Kinder die Dateien freigaben, wurde in dem Verfahren nicht geklärt, denn nur der Mann war angeklagt. Die Richter entschieden, eine Schuld des Vaters lasse sich nicht feststellen. Die übrigen Nutzer müsse er außerdem nur dann instruieren oder überwachen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen gebe - das könnten frühere Verletzungen oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht sein, heißt es. Ebenso müsse der Anschlussinhaber nicht deshalb den Internetzugang überwachen, weil Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen oder in den Medien häufig über solche Fälle berichtet werde. Weitere Artikel zum Thema Eltern und Kinder in der Telekommunikation
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