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Illegaler Hörgenuss wird künftig teuer

05.01.2008
11:57

Freunden von Musiktauschbörsen droht Konflikt mit dem Gesetz


Wer sich gerne Musik oder Filme aus dem Internet herunterläd oder CDs brennt, könnte jetzt schnell mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Denn das verschärfte Urheberrecht, das seit Jahresbeginn gilt, kennt keine Gnade: Ein einziger illegaler Download genügt, schon drohen Geld- oder Haftstrafen und zudem Schadenersatzforderungen von bis zu 10 000 Euro.

Die wichtigste Neuerung betrifft Online-Tauschbörsen. War es bislang verboten, urheberrechtlich geschützte Musiktitel, Filme oder Spiele ins Netz zu stellen, ist nun auch das Herunterladen offensichtlich rechtswidriger Inhalte verboten. Vorsicht also bei Gratis- oder Billigangeboten. Bei legalen Musik-Anbietern sind Downloads meist kostenpflichtig.

Freunden oder Bekannten eine Musik-CD zu brennen oder eine Sicherungskopie zu erstellen, bleibt weiter geduldet. Unbegrenztes Kopieren ist jedoch nicht erlaubt. Das Gesetz definiert zwar keine Obergrenze. Vor Jahren hielten Richter aber maximal sieben Kopien für zulässig. Voraussetzung ist, dass derjenige, der kopiert, über die Originale verfügt und sich diese legal besorgt hat. Schwieriger wird es bei Musik aus Internet-Shops wie Musicload oder iTunes. Zwar dürfen die Titel auf CD gebrannt werden. Die Nutzungsbedingungen verbieten es aber oft, sie auf weitere CDs zu brennen oder auf MP3-Player zu überspielen.

Gebrannte Spielfilme nur selten legal

Haben Originale einen Kopierschutz, dürfen sie nur analog kopiert werden, etwa von CD auf Kassette oder einen Computer mit Audioeingang und Fernsehkarte, nicht aber auf eine andere CD. Viele PC-Brennprogramme erkennen den Kopierschutz und weisen den Benutzer darauf hin. Oft ist auch ein Hinweis auf der Verpackung. Wer die Sperre umgeht, macht sich strafbar. Dann drohen Geldstrafen, bei Handel mit Raubkopien sogar bis zu fünf Jahre Haft. Gebrannte Spielfilme sollten immer misstrauisch machen, denn fast alle DVDs sind kopiergeschützt. Bei neuen Filmen, die noch nicht im Kino laufen, ist die Legalität grundsätzlich zweifelhaft.

Wer auf seiner privaten Homepage die Urlaubsvideos mit Musik untermalen oder die Lieblingslieder abspielen will, sollte die Rechte an den Stücken klären. Andernfalls werden die Inhalte ohne Erlaubnis öffentlich zugänglich gemacht. Gleiches gilt für Bilder und Landkartenausschnitte, selbst sie von einer anderen Webseite kopiert wurden.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Gilt nur für einfach gelagerte Fälle Urheberrech. 06.02.11 10:06
RE: Lass mal gut sein mungojerrie 16.01.11 14:04
RE: Lass mal gut sein rainbow 15.01.11 22:30
Lass mal gut sein SoloSeven 15.01.11 12:33
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre