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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 21.03.2010 |
Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung jetzt mitteilt,
wurde heute die von ihm initiierte und bereits vor kurzem
angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen
die so genannte Vorratsdatenspeicherung durch den Berliner
Rechtsanwalt Meinhard Starostik
beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Rund 30 000 Menschen hätten
den Anwalt zur Erhebung der Beschwerde
bevollmächtigt, allerdings sei die Bearbeitung
dieser Vollmachten noch nicht abgeschlossen, so dass die
Beschwerde jetzt zuerst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern
eingereicht worden sei. Zudem sei beantragt worden,
die Datensammlung auf Grund "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch
eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
So seien durch die Vorratsdatenspeicherung
zum einen "massive Kommunikationsstörungen" zu befürchten, zum
anderen werde "jeder Bürger grundlos wie ein potenzieller Straftäter
behandelt".
Das "Verhalten von 80 Millionen Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat" zu protokollieren sei ein "gravierender Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates", hieß es von Seiten des Arbeitskreises. Darüber hinaus würde unter anderem die Kontaktaufnahme von Journalisten mit Informanten, die Arbeit von Beratungsangeboten wie zum Beispiel der Telefonseelsorge sowie anonyme Anzeigen und Hinweise bei Strafverfolgern erschwert. "Sensible Kontakte und Kommunikationen" seien daher nur noch "durch persönliche Treffen" möglich oder "müssten insgesamt unterbleiben." Damit gehe eine "unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens verloren." Zudem hätten Internetnutzer Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten zu befürchten. Das von der Koalition beschlossene Gesetz sieht vor, ab kommendem Jahr ohne Anfangsverdacht Kommunikationsdaten jedes Bürgers über sechs Monaten zu speichern. Die betrifft die Kommunikation via Festnetz-Telefon, Handy oder E-Mail sowie die Internet-Nutzung. Bei Mobilfunkgesprächen sowie SMS-Nutzung soll auch der Standort des Nutzers erfasst werden. Ab 2009 drohten den Telekommunikationsunternehmen hohe Bußgelder, wenn sie die Vorgaben nicht umsetzen. Bis Ende 2008 könnten sie allerdings die Vorratsspeicherung verweigern, ohne eine Strafe riskieren zu müssen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle entsprechenden Anbieter auf, zunächst auf die entsprechende Speicherung zu verzichten. Einige Internet-Provider hätten bereits angekündigt, im kommenden Jahr noch keine entsprechende Speicherung vorzunehmen. Weitere Meldungen zum Thema Vorratsdatenspeicherung
06.03.10 - "Was Google macht, ist auch eine Art Vorratsdatenspeicherung"
02.03.10 - Editorial: Auf zur Vorratsdatenspeicherung 2.0! 02.03.10 - Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung (aktualisiert) 27.02.10 - Karlsruhe entscheidet über Recht auf "freie Kommunikation" 15.12.09 - Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsgericht hegt Zweifel 14.12.09 - Vorratsdaten: Justizministerin klagt letztlich gegen sich selbst 12.12.09 - Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gefährdet Arbeit der Medien 08.12.09 - Aigner fordert neue Gesetze gegen Online-Kriminalität 07.12.09 - Urteil: Firmen müssen Technik für Vorratsdatenspeicherung zahlen 19.11.09 - Urteil: HanseNet muss Daten auf Vorrat speichern Anzeige:
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Weitere News vom 31.12.2007:
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