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Vorratsdatenspeicherung: Verfassungsbeschwerde eingereicht


Zudem Aussetzung per einstweiliger Anordnung gefordert  31.12.2007
12:04

Wie der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung jetzt mitteilt, wurde heute die von ihm initiierte und bereits vor kurzem angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen die so genannte Vorratsdatenspeicherung durch den Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Rund 30 000 Menschen hätten den Anwalt zur Erhebung der Beschwerde bevollmächtigt, allerdings sei die Bearbeitung dieser Vollmachten noch nicht abgeschlossen, so dass die Beschwerde jetzt zuerst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht worden sei. Zudem sei beantragt worden, die Datensammlung auf Grund "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. So seien durch die Vorratsdatenspeicherung zum einen "massive Kommunikationsstörungen" zu befürchten, zum anderen werde "jeder Bürger grundlos wie ein potenzieller Straftäter behandelt".
     Das "Verhalten von 80 Millionen Bundesbürger ohne jeden Verdacht einer Straftat" zu protokollieren sei ein "gravierender Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates", hieß es von Seiten des Arbeitskreises. Darüber hinaus würde unter anderem die Kontaktaufnahme von Journalisten mit Informanten, die Arbeit von Beratungsangeboten wie zum Beispiel der Telefonseelsorge sowie anonyme Anzeigen und Hinweise bei Strafverfolgern erschwert. "Sensible Kontakte und Kommunikationen" seien daher nur noch "durch persönliche Treffen" möglich oder "müssten insgesamt unterbleiben." Damit gehe eine "unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens verloren." Zudem hätten Internetnutzer Ermittlungen wegen des Besuchs vermeintlich verdächtiger Internetseiten zu befürchten.
     Das von der Koalition beschlossene Gesetz sieht vor, ab kommendem Jahr ohne Anfangsverdacht Kommunikationsdaten jedes Bürgers über sechs Monaten zu speichern. Die betrifft die Kommunikation via Festnetz-Telefon, Handy oder E-Mail sowie die Internet-Nutzung. Bei Mobilfunkgesprächen sowie SMS-Nutzung soll auch der Standort des Nutzers erfasst werden.
     Ab 2009 drohten den Telekommunikationsunternehmen hohe Bußgelder, wenn sie die Vorgaben nicht umsetzen. Bis Ende 2008 könnten sie allerdings die Vorratsspeicherung verweigern, ohne eine Strafe riskieren zu müssen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle entsprechenden Anbieter auf, zunächst auf die entsprechende Speicherung zu verzichten. Einige Internet-Provider hätten bereits angekündigt, im kommenden Jahr noch keine entsprechende Speicherung vorzunehmen.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2009-IV, Erwachsene ab 14 Jahre