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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Gesetzliche Regelung zum Datenschutz für Arbeitnehmer gefordert29.12.2007
16:32 Bundesdatenschutzbeauftragter für gesetzliche Verwertungsbegrenzungen
Der
Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar
fordert eine gesetzliche Regelung zur Sicherung des Datenschutzes am
Arbeitsplatz. Der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte
Schaar, er bedaure sehr, dass sich in dieser
Richtung auch in diesem Jahr nichts getan habe. Dabei werde der ganze
Arbeitsprozess durch den Einsatz elektronischer Systeme auch im
Detail immer besser überwachbar. "Die Arbeitsleistung derer, die an
einem PC arbeiten, ist bewertbar geworden, genauso wie ihr
Kommunikationsverhalten", betonte Schaar.
Wenn jemand im Internet surfe, sei nachvollziehbar, welche Seiten er aufgerufen habe. "Er hinterlässt eine Spur, und das kann im Extremfall zur Kündigung führen", warnte der Datenschutzbeauftragte. Bei Bewerbungsverfahren könne die Unsicherheit des Internets auch Bewerber in Gefahr bringen, fügte er hinzu. "Es geht hier etwa um die Frage, inwieweit der Arbeitgeber Informationen nutzen darf, die er irgendwo im Internet findet". Schaar warnte ferner vor einer zunehmenden Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Videokameras seien zwar überwiegend in dem Bereich eingesetzt, in dem Publikumsverkehr stattfindet. "Aber dort sind üblicherweise auch Arbeitnehmer beschäftigt und damit wird auch ihr Verhalten überwachbar, etwa das von Bankangestellten und von Verkaufspersonal". Hier müssten "klare gesetzliche Verwertungsbegrenzungen" vorgenommen werden.
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ddp / Martin Müller
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