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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 22.03.2010 |
Die gespeicherten Daten von
Telefon- und
Internetverbindungen sollen nach den Worten von
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auch künftig nur von Polizei
und Staatsanwaltschaft genutzt werden dürfen. "Verbindungsdaten
dienen der Strafverfolgung, insbesondere der Bekämpfung von
Terrorismus und organisierter Kriminalität, aber nicht der
Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche der Musikindustrie", sagte
die SPD-Politikerin dem Nachrichtenmagazin
Focus. "Wenn wir
anfangen, das zu erweitern, verliert der Staat an Glaubwürdigkeit."
Mit der neuen Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsanbieter vom 1. Januar an sämtliche Verbindungsdaten von Telefonen und Internetzugängen für ein halbes Jahr speichern und den Strafverfolgern Zugriff darauf geben. Insbesondere die Musikindustrie, aber auch Politiker hatten verlangt, diese Daten auch für Schadenersatzansprüche gegen Raubkopierer nutzen zu können. Zypries wies diese Forderungen zurück: "Es gibt hier eine klare Zweckbindung", betonte sie im Focus. Die Justizministerin verteidigte zugleich weitere Datensammlungen und Überwachungsmethoden wie Videoaufzeichnungen. "Alle diese Daten darf der Staat nur erheben, speichern und nutzen, wenn er dafür eine spezielle Rechtsgrundlage hat. Wenn ein Staatsanwalt einen Mord aufklären muss, kann er natürlich nachforschen, wen ein Beschuldigter mit seinem Handy angerufen hat", sagte Zypries.
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