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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Wie wird man ungeliebte Geschenke wieder los?26.12.2007
15:27 Welche Geschenke lassen sich tauschen, verkaufen, versteigern oder stornieren?Inhaltsverzeichnis:1. Wie wird man ungeliebte Geschenke wieder los?2. Widerrufsrecht bei Online-Kauf
Nicht jedes gut gemeinte Weihnachtsgeschenk kommt beim Beschenkten so gut an,
wie es sich der Schenkende sicher wünschen würde. Das kann naturgemäß auch
für Geschenke aus dem Telekommunikationsbereich gelten, die ganz sicher auch
in diesem Jahr wieder in vielen Haushalten auf dem Gabentisch gelandet
sind.
nächste Seite: Widerrufsrecht bei Online-Kauf
![]() Nicht jedes Weihnachtsgeschenk kommt gut an Eine Umfrage, die wir unter unseren Lesern durchgeführt haben, zeigte, dass Mini-Notebooks und Prepaidkarten, Multimedia-Handys und FRITZ!Boxen oder auch das Apple iPhone bei den Geschenktipps für dieses Jahr hoch im Kurs standen. Doch was tun, wenn man selbst einen dieser Artikel oder etwas anderes bekommen hat und damit nun gar nichts anfangen kann - und sei es nur, weil man sich genau das gleiche Gerät gerade erst wenige Tage zuvor selbst zugelegt hat? Unser heutiger Ratgeber gibt hierzu einige Tipps und Hinweise. Handys mit Vertrag lassen sich kaum weiterverkaufenErste Anlaufstelle, um Artikel fast aller Art gewinnbringend wieder loszuwerden, dürfte das Online-Auktionshaus eBay sein. Hier dürften die Erfolgsaussichten gar nicht schlecht sein, wenn sich das Geschenk denn auch wirklich "ohne Risiken und Nebenwirkungen" verkaufen lässt. Problematisch wird das beispielsweise, wenn man ein neues Handy mit Vertrag geschenkt bekommen hat. Hier müsste man den Vertrag entweder selbst behalten und mit einem anderen Gerät weiter nutzen oder gleich den Vertrag mit versteigern oder verkaufen.
Im letzteren Fall wird es naturgemäß schwieriger, einen Käufer zu finden.
Abseits dessen muss zunächst abgeklärt werden, ob der Vertrag auf einen möglichen
neuen Inhaber umgeschrieben werden kann. Bei den meisten Anbietern ist dies
möglich, aber mit zusätzlichen Kosten verbunden, die in der Regel derjenige
tragen muss, der den Vertrag abgibt.
Es ist nicht möglich, Verträge für andere Personen abzuschließen. Somit müsste man zunächst denjenigen fragen, der das Geschenk gemacht hat, und gegebenenfalls die finanziellen Details regeln. Hat man also ein Handy mit Laufzeitvertrag bekommen, so muss derjenige, der das Geschenk gemacht hat, den Vertrag zumindest vorerst auf seinen Namen abgeschlossen haben.
Wer nur das Handy abgeben, den geschenkten Vertrag aber behalten möchte,
sollte klären, ob das Telefon möglicherweise über einen SIM- oder Netzlock
verfügt. Vor allem T-Mobile versieht neben
Prepaid-Handys auch zahlreiche mit Laufzeitvertrag
verkaufte Mobiltelefone mit einer entsprechenden Sperre. Erst nach Ablauf der
in der Regel 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit kann die Sperre kostenlos
aufgehoben werden. Vorher fallen Kosten an, die von Anbieter zu Anbieter
unterschiedlich sind. Das Apple iPhone kann
generell erst nach 24 Monaten entsperrt werden.
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