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Festnetz Internet Mobilfunk Handy & Co. mobicroco Meldung Meinung Service 12.02.2012 

Mangelhafter Datenschutz bei Telekommunikations-Unternehmen

21.12.2007
16:08

Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes oft unzureichend beachtet

Wer einen Vertrag mit einem Telekommunikations-Anbieter eingeht, kann nicht sicher sein, dass seine Rechte bezüglich des Datenschutzes in hinreichendem Maße respektiert werden. Nach Angaben des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, (BFDI) Peter Schaar, werden bei der Vertragsanbahnung wichtige Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes nur unzureichend eingehalten. Dies habe eine Prüfung von 26 Telekommunikations-Unternehmen ergeben. "Ich hätte nicht erwartet, dass wichtige Telekommunikationsunternehmen die Datenschutzrechte ihrer Kunden bei der Vertragsanbahnung in diesem Maße verletzen. Wir haben die betreffenden Unternehmen aufgefordert, die Mängel unverzüglich abzustellen", erklärt Schaar.

Automatisierte Entscheidungen und mangelhafte Auskunftspraxis

Bei vielen Unternehmen entscheidet nicht ein Mensch darüber, wer einen Vertrag erhält, sondern die Entscheidung erfolgt automatisiert anhand so genannter Score-Werte. Diese Praxis verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Dieses verbietet Entscheidungen aufgrund einer ausschließlich automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn diese rechtliche Folgen für den Betroffenen haben können. Die Unternehmen fragten vor Vertragsabschluss die Score-Werte-Auskunfteien ab und informierten die Betroffenen darüber in vielen Fällen nur unzureichend.

Bei vielen Unternehmen sei auch die Auskunftspraxis mangelhaft. Antragsteller erhielten oft nur wenig aussagekräftige Standardablehnungen oder würden an Dritte verwiesen, um dort Auskünfte über ihre vermeintlich schlechte Bonität einzuholen. Diese Praxis widerspreche ebenfalls dem Bundesdateschutzgesetz, das die Unternehmen verpflichte, Antragstellern umfassende Auskunft über die Daten, die zu ihrer Person gespeichert sind, zu erteilen.

Schaar bemängelt weiter, dass die Unternehmen Daten über Antragsteller, die sie von Auskunfteien erhalten haben, häufig zu lange, teilweise über Jahre, speichern.

 
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Meinungen und Erfahrungen der Community:

Betreff Autor Datum
Ist Herr Schaar naiv? lr 22.12.07 12:12
  

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre