Die Deutsche Bahn hat nach einem Urteil des
Verwaltungsgerichts Köln keinen Anspruch auf Frequenzen, die die
Bundesnetzagentur den Mobilfunkbetreibern
E-Plus und
o2 zugesprochen
hatte. Wie ein Gerichtssprecher heute erläuterte, gehörten die
Frequenzen früher der Bundeswehr. Als sie freikamen, wurden sie von
der Bundesnetzagentur E-Plus und o2 zugeschlagen, die etwas später
auf den Markt gekommen waren. Die Bahn erhob jedoch ebenfalls
Anspruch darauf und begründete dies damit, dass sie die Frequenzen
für ihren Eisenbahn-Betriebsfunk benötige.
Das Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass die Nutzung der
Frequenzen für den öffentlichen Mobilfunk rechtmäßig sei. Allerdings
gab es eine Einschränkung: Bis Ende 2009 müssen E-Plus und o2 der
Bahn die Frequenzen zum Teil für bestimmte Trassen, Rangierbereiche
und Schienenknoten überlassen, wenn ein Bedarf nachgewiesen wird. Das
gelte aber nur für diese Übergangszeit, urteilte das Gericht.