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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 10.02.2012 |
Anwälte: Landgericht schlägt Vergleich im Streit um T-Online vor30.11.2007
17:46 Aktionäre sollen demnach rund 600 Millionen Euro erhalten
Das Landgericht Frankfurt hat nach Angaben
eines Anwalts im Streit um die Verschmelzung von
T-Online auf die
Deutsche Telekom einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Das Gericht
habe eine zusätzliche Zahlung von insgesamt rund 600 Millionen Euro
für die früheren Aktionäre der Internettochter vorgeschlagen, teilte
das Rechtsanwaltbüro Dreier Riedel heute in Düsseldorf mit. Ein Sprecher des Landgerichts bestätigte die
Angaben zunächst nicht, schloss aber einen Vergleichsvorschlag in dem
Umfang nicht aus.
Nach seinen Angaben ist für den 12. Februar ein Verhandlungstermin in dem Verfahren angesetzt. Einige Aktionäre hatten gegen die Fusion von Telekom und T-Online geklagt, da aus ihrer Sicht der gebotene Übernahmepreis von 8,99 Euro pro T-Online-Aktie zu niedrig ist. Die Telekom hat ihre Tochter inzwischen komplett übernommen und den verbliebenen Aktionären Aktien der Deutschen Telekom gegeben. Die beiden Parteien können nun entscheiden, ob sie dem Vergleich des Landgerichts folgen oder das Verfahren fortsetzen. "Wir werden unseren Mandanten raten, über den Vorschlag nachzudenken", sagte Riedel. Der Prozess könnte sich andernfalls noch einige Jahre hinziehen, was auch zum Nachteil der Telekom wäre. Der Bonner Konzern verteidigte den Übernahmepreis. Das Umtauschverhältnis sei von einem gerichtlich bestellten unabhängigen Verschmelzungsprüfer als angemessen befunden worden, sagte ein Konzernsprecher. "Wir halten daher das damals zugrunde gelegte Umtauschverhältnis weiterhin für angemessen und zutreffend ermittelt." Mit der Integration der Darmstädter Tochter schuf der Bonner Konzern die Grundlage für die laufende Expansion im Breitbandgeschäft. Aufgrund einer verfehlten Strategie war die Telekom im wichtigen DSL-Geschäft ins Hintertreffen geraten. Die dpa / Anja Zimmermann
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