Bundesrat billigt Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung
30.11.2007 10:56
Bundesrat winkt umstrittenes Gesetz durch
Der Bundesrat hat heute das umstrittene Gesetz
zur Telekommunikationsüberwachung ohne Einwände passieren lassen.
Damit werden Telekommunikationsdienste ab 2008 verpflichtet, die
Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten
werden sollen Rufnummer, Beginn und Ende der Verbindung, Datum und
Uhrzeit sowie bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des
Benutzers.
Der zweite Teil des Gesetzes, das der Bundestag am 9. November
gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hatte, beschäftigt sich
mit Überwachungsmaßnahmen in der Strafverfolgung. Voraussetzung ist,
dass die Behörden den Verdacht auf eine Straftat von "erheblicher
Bedeutung" haben. Ist der "Kernbereich privater Lebensführung"
betroffen, darf nicht abgehört oder das Abgehörte nicht verwendet
werden.
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