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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Klage wegen ungewollter avanio-Clubmitgliedschaften15.11.2007
12:52 Funsurf24 zeigt sich auch nach Abmahnung uneinsichtig
Die Verbraucherzentrale Berlin hat eine Klage gegen
den umstrittenen Internetanbieter Funsurf24 angekündigt. Anlass
sei eine unfreiwillige Clubmitgliedschaft, die bereits nach
einmaliger Einwahl mit einer Internet-by-Call-Nummer erhoben werde,
wie die Verbraucherzentrale heute mitteilte. Der unzulässige
Monatsbeitrag von 4,50 Euro tauche danach unerwartet auf der
Telefonrechnung auf. Betroffen seien vor allem Nutzer des
Smartsurfers von web.de.
Die Geschädigten hätten lediglich einen Vertrag über die einmalige Nutzung des Internetzugangs geschlossen, unterstrich Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale. Somit erfolgte die monatliche Berechnung zu Unrecht. Die Funsurf24 GmbH sei abgemahnt worden. Da sich die Verantwortlichen uneinsichtig zeigten, werde nun auch Klage erhoben. Die Verbraucherzentrale bittet dazu betroffene Verbraucher um Unterstützung - etwa durch die Zusendung von Rechnungskopien. Wer auf seiner Telefonrechnung ebenfalls den Posten "Avanio Internetzugang" wiederfinde, ohne einen entsprechenden Vertrag geschlossen zu haben, sollte nach Angaben der Verbraucherschützer der Forderung gegenüber der Telekom dringend widersprechen und nur den unstrittigen Rechnungsbetrag überweisen. Laut Medienberichten sollen bei der Staatsanwaltschaft Dresden bereits Hunderte von Anzeigen gegen die Funsurf24 GmbH eingegangen sein. Eine Berlinerin hatte vor dem Amtsgericht Dresden bereits ein Urteil gegen diesen Anbieter erreicht, bei dem Funsurf24/avanio zur Rückzahlung der auf diese Weise erhobenen Monatsentgelte verpflichtet wurde. Weitere Artikel zu ungewollten Clubmitgliedschaften bei avanio
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| Betreff | Autor | Datum | ![]() |
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| avanio-Rückzahlung | klinghaus | 21.01.10 15:38 | |||||||
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| RE: funsurf24 / avanio | Leidensgeno. | 02.08.08 23:22 | |||||||
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