Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Koalition das
umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung beschlossen. FDP, Grüne und Links-Fraktion lehnten das Gesetz ab. In namentlicher Abstimmung votierten 366 Parlamentarier
für die Regierungsvorlage. 156 Abgeordnete stimmten mit Nein, zwei enthielten
sich. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies Kritik zurück, das Gesetz weise den
Weg in den Überwachungsstaat. Vielmehr könnten künftig Kriminalität und Terror
wirksam bekämpft werden. Eine EU-Vorgabe sei in "minimaler Weise" umgesetzt
worden, sagte sie.
Die neuen Regelungen im Überblick

Damit werden die Telekommunikationsunternehmen ab Januar 2008 verpflichtet, für
sechs Monate alle Teilnehmer, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten auf Vorrat zu
speichern. Das entspricht ungefähr dem Einzelverbindungsnachweis, den viele
Unternehmen zu Abrechnungszwecken schon jetzt bis zu sechs Monate speichern dürfen
und auf die Ermittler Zugriff erhalten können. Bei Handytelefonaten muss der
Anbieter zusätzlich die Funkzelle speichern, in der das Gerät zu Beginn der
Verbindung angemeldet ist. Ab 2009 werden von Internetsurfern der Zeitpunkt von
Einwahl und Trennung der Verbindung sowie bei E-Mails der Zeitpunkt des Versendens,
die Sender und alle Empfängeradressen gespeichert. Zugriff auf die Daten haben
Polizei und Staatsanwaltschaft nur nach richterlichem Beschluss.
Der zweite Teil des Gesetzes beschäftigt sich mit Überwachungsmaßnahmen in der Strafverfolgung. Für Abgeordnete, Seelsorger und Strafverteidiger gibt es künftig
einen absoluten Schutz vor Ermittlungsmaßnahmen. Bei anderen Berufsgeheimnisträgern
(Ärzte, Anwälte, Journalisten und weitere) soll im Einzelfall abgewägt werden, ob
die Verbrechensbekämpfung oder die Grundrechte schwerer wiegen. Zulässig sind
Maßnahmen bei ihnen nur, wenn es sich um eine Straftat von erheblicher Bedeutung
handelt. Ist der "Kernbereich privater Lebensführung" betroffen, darf nicht abgehört
oder das Abgehörte nicht verwendet werden.
Der Katalog der Straftaten, zu deren Aufklärung eine Telefonüberwachung angeordnet
werden darf, wird novelliert und auf Straftaten eingeschränkt, die im Höchstmaß mit
fünf Jahren Haft oder mehr bedroht sind. Außerdem wird der Schutz von
Berufsgeheimnisträgern auf alle Ermittlungsmaßnahmen ausgeweitet. Da belauschte
Bürger in der Vergangenheit zu selten im Nachhinein über die verdeckten Maßnahmen
in Kenntnis gesetzt wurden, gilt dafür in Zukunft eine Frist von zwölf Monaten nach
Ende der Überwachung. Diese kann jedoch durch einen richterlichen Beschluss
verzögert werden. Die Benachrichtigungspflicht ist vor allem wichtig, damit
Betroffene klagen können, falls sie rechtswidrig abgehört wurden.
Stimmen von Kritikern

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte den Beschluss.
Ordnungsbehörden und Nachrichtendiensten werde ohne richterliche Prüfung ein
Zugriff auf Verkehrsdaten gestattet. "Nicht zuletzt wird die Möglichkeit zur
anonymen und unbeobachteten Internetnutzung künftig nicht mehr gewährleistet", rügte Schaar.
Oliver Süme, Vorstand des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft
eco, sagte der
Berliner Zeitung: "Den Bürgerinnen und Bürgern wird
suggeriert, dass das Horten von Daten Sicherheit schafft, obwohl dies äußerst
umstritten ist und in erster Linie Kosten verursacht." Süme zufolge würde die
Anschaffung notwendiger Hard- und Software die Internet-Provider
332 Millionen Euro kosten. Kriminelle könnten die Speicherung jedoch leicht
umgehen: "Man muss nicht einmal einen eigenen Mailserver anschaffen, denn
Telefonzellen, Internet-Cafés, sogar Universitäten sind ausgenommen von der Speicherpflicht."
Die Neuregelung, mit dem auch die Telekommunikationsüberwachung neu geregelt wird,
ist unter anderem auch bei den Ärzten in Deutschland auf heftige Kritik gestoßen.
Die Ärzte drohten mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. "Mit Sicherheit
werden wir sehr sauber prüfen, welche Teile dieses Gesetzes verfassungsmäßig zu
überprüfen sind, und wir werden uns solchen Klagen anschließen", sagte der Vorsitzende
der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Frank-Ulrich Montgomery. Dem RBB sagte er, die
Ärzte könnten "im Interesse unserer Patienten nicht dulden, dass derartige Eingriffe
in das Urrecht des Patienten auf Vertraulichkeit vom Bundestag beschlossen
werden".
FDP-Politiker hatten Verfassungsklage gegen das Gesetz angekündigt. FDP-Experte Jörg
van Essen sagte: "Es muss gekippt werden." Grüne und Linke sprachen von einem
"schwarzen Tag für die Bürgerrechte" und von einem "traurigen Tag für die
Demokratie".
Weitere Meldungen zum Thema Vorratsdatenspeicherung
Sie haben bei unserem Online-Forum die Möglichkeit, Ihre
eigenen Kommentare und Meinungen zu den von uns veröffentlichten
Artikeln und Anbieterseiten abzugeben oder die Meinungen anderer
teltarif-Leser abzufragen. Probieren Sie es doch einfach mal aus!