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Fristen setzen bei Verzögerungen beim DSL-Umzug

18.10.2007
11:48

Danach darf der Kunde den abgeschlossenen Vertrag wieder kündigen

Nach einem Umzug ist es für DSL-Kunden ärgerlich, wenn der Anschluss in der neuen Wohnung auch nach Wochen noch nicht funktioniert. Länger als zwei bis drei Wochen müssen Kunden sich nicht gedulden - dann sollten sie dem Provider eine Frist von zehn Tagen setzen, um die Leitung in Gang zu bringen, sagte André Malitzki von der Verbraucherzentrale Hamburg dem dpa-Themendienst. Überschreitet der Provider diese Frist, berechtige das zur Kündigung des Vertrags.

Dieses Vorgehen empfiehlt sich laut Malitzki auch, wenn der Provider von sich aus einen Termin für die Inbetriebnahme des DSL-Zugangs im neuen Zuhause zusichert und diesen nicht einhält. Dabei sei es ratsam, bei einem Umzug eine schriftliche Terminbestätigung für die DSL-Aufschaltung vom Provider anzufordern - etwa per E-Mail. "Wer sich einen Termin nur telefonisch an der Kundenhotline zusichern lässt, hat später nichts in der Hand." Auch sollten Kunden schriftliche Forderungen an den Provider per Einschreiben mit Rückschein versenden, um hinterher einen Beleg vorweisen zu können.

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Bei Problemen mit dem Anschluss müssten Kunden sich auch nicht mit dem Hinweis des Providers abspeisen lassen, dass dieser nicht zuständig für Störungen der Telefonleitung sei. "Vertragspartner ist der Provider - wenn der die Schuld für Verzögerungen etwa auf die Telekom schiebt, ist das für den Kunden kein Argument."

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Betreff Autor Datum
Nicht ganz richtig s.micha 25.10.07 15:04
RE: Umfrage blubbla 19.10.07 12:59
RE: Umfrage MarcoK 19.10.07 11:29
RE: Umfrage blubbla 19.10.07 11:20
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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre