Fristen setzen bei Verzögerungen beim DSL-Umzug
18.10.2007 11:48
Danach darf der Kunde den abgeschlossenen Vertrag wieder kündigen
Nach einem Umzug ist es für DSL-Kunden ärgerlich, wenn der
Anschluss in der neuen Wohnung auch nach Wochen noch nicht funktioniert. Länger als
zwei bis drei Wochen müssen Kunden sich nicht gedulden - dann sollten sie dem Provider
eine Frist von zehn Tagen setzen, um die Leitung in Gang zu bringen, sagte André
Malitzki von der Verbraucherzentrale
Hamburg dem dpa-Themendienst. Überschreitet der Provider diese Frist, berechtige
das zur Kündigung des Vertrags.
Dieses Vorgehen empfiehlt sich laut Malitzki auch, wenn der Provider von sich aus einen
Termin für die Inbetriebnahme des DSL-Zugangs im neuen Zuhause zusichert und diesen
nicht einhält. Dabei sei es ratsam, bei einem Umzug eine schriftliche Terminbestätigung
für die DSL-Aufschaltung vom Provider anzufordern - etwa per E-Mail. "Wer sich einen
Termin nur telefonisch an der Kundenhotline zusichern lässt, hat später nichts in der
Hand." Auch sollten Kunden schriftliche Forderungen an den Provider per Einschreiben
mit Rückschein versenden, um hinterher einen Beleg vorweisen zu können.
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Bei Problemen mit dem Anschluss müssten Kunden sich auch nicht mit dem Hinweis des
Providers abspeisen lassen, dass dieser nicht zuständig für Störungen der
Telefonleitung sei. "Vertragspartner ist der Provider - wenn der die Schuld für
Verzögerungen etwa auf die Telekom schiebt, ist das für den Kunden kein Argument."
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