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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 21.03.2010 |
Das Bundesverfassungsgericht befasst
sich ab morgen
erstmals mit der umstrittenen
Online-Durchsuchung.
Es geht darum, ob und unter welchen
Voraussetzungen Sicherheitsbehörden Heimcomputer über das Internet
ausspähen und heimlich nach gespeicherten Daten durchsuchen dürfen.
Das seit 30. Dezember 2006 geltende Verfassungsschutzgesetz von
Nordrhein-Westfalen ermöglicht in Paragraf fünf einen solchen "heimlichen
Zugriff auf informationstechnische Systeme". Der Erste Senat
verhandelt über Verfassungsbeschwerden gegen mehrere Vorschriften des
Gesetzes.
Der frühere Bundesinnenminister und Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP) wird die Kläger vertreten, unter ihnen zwei weitere Anwälte, ein Mitglied der Linken und eine Journalistin. Sie rügen, dass die Online-Durchsuchung gegen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verstößt. Viele vertrauliche Informationen, die früher in der Wohnung aufbewahrt wurden und damit in deren Schutzbereich fielen, seien heute auf dem heimischen Computer gespeichert. Zudem würden das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis verletzt.
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