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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Schäuble drückt bei Online-Durchsuchungen aufs Tempo15.09.2007
17:11 Innenminister lehnt Verschiebung auf das nächste Frühjahr ab
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) drückt
beim umstrittenen Thema Online-Durchsuchungen weiter aufs Tempo.
Schäuble lehnte heute Forderungen der SPD ab, die Einführung
wegen der erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis
ins Frühjahr 2008 zu verschieben oder aus dem geplanten Gesetz über
das Bundeskriminalamt (BKA) auszuklammern. Der Minister zeigte sich
zugleich zuversichtlich, mit der SPD bald zu einer Einigung zu
kommen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) bleibt jedoch
ablehnend.
Schäuble betonte: "Wir werden keinen Entwurf eines BKA-Gesetzes vorlegen, ohne dass es die Möglichkeit der Online-Durchsuchung enthält. Und wir können mit diesem Gesetzentwurf nicht bis zum Frühjahr 2008 warten." Er zeigte sich zugleich "sehr optimistisch", dass es im Bundestag bald eine Einigung geben werde. "Jedenfalls laufen die Gespräche mit dem Koalitionspartner in die richtige Richtung. Die rechtlichen Fragen sind lösbar", sagte der Innenminister. Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) will Online-Durchsuchungen zumindest in "ganz wenigen Ausnahmefällen" zulassen. Als Bedingungen für eine Einigung mit der Union nannte Bruch einen Straftatenkatalog, eine hohe Eingriffsschwelle und einen Richterentscheid. Mit dem Eindringen in fremde Rechner habe er "unter diesen Voraussetzungen kein Problem". Grundgesetz-Änderung erforderlich?Der CDU-Rechtsexperte Jürgen Gehb schloss nicht aus, dass für Online-Durchsuchungen das Grundgesetz geändert werden muss. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes dürfe nicht dazu führen, "dass das Instrument praktisch nicht einsetzbar ist", mahnte Gehb. Justizministerin Zypries erneuerte ihre ablehnende Haltung für den Zugriff auf Festplatten, will aber die Möglichkeiten des Mithörens von Telefonaten im Internet verstärkt nutzen. Dies sei in weiten Teilen nach geltendem Recht schon möglich. Sie forderte die Sicherheitsbehörden auf, die technischen Voraussetzungen hierfür zu verbessern. Der neue Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Axel Filges, warnte derweil den Gesetzgeber vor einem "Schnellschuss" in Sachen Online-Durchsuchung. Der private Lebensbereich, wozu auch der Computer gehöre, sei ein wichtiges Gut, sagte Filges. Er mahnte: "Der Bürger darf nicht annehmen, dass immer dann, wenn er den Computer anmacht, schon jemand anderes drauf ist". Auch müssten Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte und Journalisten von den Durchsuchungsmaßnahmen ausgeschlossen werden.
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ddp / Markus Weidner
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