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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Bundesregierung will Verbraucher vor Telefonwerbung schützen12.09.2007
17:07 Erweiterte Widerspruchsrechte für Verträge am Telefon
Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor ungewünschter
Telefonwerbung
schützen. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem Verträge, die Unternehmen
mit den Angerufenen direkt am Telefon abschließen, wie Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries (SPD) heute in Berlin erklärte. Unerwünschte Telefonwerbung
sei ein "flächendeckendes Problem", erklärte Zypries. "Dem Angerufenen bleibt
der Ärger über die Belästigung und immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen
über vermeintlich am Telefon abgeschlossene Verträge." Daher sollten Unternehmen
Bußgelder bis zu 50 000 Euro drohen. Zudem sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten
haben, am Telefon geschlossene Verträge zu widerrufen.
An sich sind unerwünschte Werbeanrufe in Deutschland bereits per Gesetz verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, soll in Zukunft nach den Plänen des Bundesjustizministeriums ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro zahlen. Zudem soll in dem Gesetz klargestellt werden, dass Werbeanrufe nur dann zulässig sind, wenn der Angerufene dem Anrufer vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Damit will das Ministerium nach eigenen Angaben verhindern, dass sich Anrufer auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat. Widerrufsrecht soll ausgeweitet werdenBei Verträgen, die direkt am Telefon abgeschlossen werden, gibt es bislang in vielen Fällen keine Möglichkeit für einen Widerruf. Auch dies soll sich für einige Bereiche nun ändern, bei denen ungewollte Telefonwerbung sehr häufig sei: So sollten Verbraucher in Zukunft auch Verträge über Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte sowie über Wett- und Lotteriedienstleistungen widerrufen können, wenn sie diese über das Telefon abschließen. Dabei soll es nicht darauf ankommen, ob der Werbeanruf erwünscht oder unerwünscht war. Die Frist für den Widerruf soll zwischen zwei und vier Wochen betragen - aber erst, nachdem der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht informiert worden ist. Schon seit längerem in Planung ist eine Regelung, nach der die Anrufer ihre Rufnummer bei Werbeanrufen nicht mehr unterdrücken dürfen. Dies solle nun in den geplanten Gesetzentwurf einfließen, bekräftigte Zypries heute. Auch bei Verstößen gegen diese Regelung soll ein Bußgeld drohen. Bundesjustizministerium kommt Ländern entgegenMit den neuen Vorschlägen zum Verbraucherschutz kommt das Bundesjustizministerium den Bundesländern etwas entgegen, die seit längerem stärkeren Schutz vor ungewünschten Verträgen fordern. Das Ministerium in Berlin lehnt allerdings weiter die von den Ländern geforderte so genannte Bestätigungslösung ab. Danach würden Verträge erst dann rechtskräftig, wenn sie schriftlich vom Verbraucher bestätigt würden oder wenn die erste Zahlung erfolge. Dies lehnt das Bundesjustizministerium aber ab, da dadurch geschlossene Verträge zu lange in der Luft hingen, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur AFP. Insbesondere entstehe durch eine solche Regelung "unnötige Bürokratie". Denn auch nach einer Bestätigung müsse dem Verbraucher wieder ein Widerrufsrecht eingeräumt werden - was die endgültige Wirksamkeit wieder herauszögere. Auch bestehe die Gefahr, dass den Verbrauchern weitere oder leicht geänderte Verträge untergeschoben würden, ohne dass er es bemerke. AFP / Thorsten Neuhetzki
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