Gerichte legen Handyverbot am Steuer oft sehr eng aus
30.08.2007 17:19
PDA zählt als Handy, telefonieren vor der roten Ampel aber erlaubt
Das Handyverbot am Steuer legen deutsche
Gerichte nach Einschätzung des Auto Club Europa
( ACE) sehr eng aus.
Der ACE veröffentlichte heute mehrere
entsprechende Urteile deutscher Gerichte. So fällt unter den Begriff
des Mobiltelefons nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe
auch ein mit Mobiltelefonfunktion und Mobilfunkkarte versehener
"Palm-Organizer"
(Az.: 3 Ss 219/05).
Wenn ein solches Gerät zum Führen von Telefonaten geeignet und
bestimmt sei, spiele es keine Rolle, ob es über weitere Funktionen
verfüge. Wer ein solches Gerät während der Fahrt in der Hand halte,
um bei deaktivierter Mobilfunktaste den Datenspeicher abzufragen,
handele verkehrswidrig, zitiert der ACE das Karlsruher Gericht.
Ähnlich sieht es das OLG Hamm (Az.:2 Ss OWi 402/06): Demnach ist jede
Handynutzung am Steuer untersagt sei, also auch das Auslesen einer
gespeicherten Telefonnummer.
Nicht gegen das Handyverbot verstößt nach Ansicht des
Oberlandesgerichts Bamberg, wer bei ausgeschaltetem Motor vor einer
roten Ampel im Auto telefoniere (Az.: 3 Ss OWi 1050/06). Ein Verstoß
gegen die allgemeine Bestimmung des Paragrafen eins der
Straßenverkehrsordnung könne es aber sein, wenn durch eine
Fehlreaktion beim Wechsel der Ampel von Rot auf Gelb eine
Verkehrsbehinderung oder -gefährdung eintritt, so der Automobilclub.
Hinweise zur Nutzung des Handys am Steuer im Ausland haben wir in
einer ausführlichen Meldung für Sie zusammengestellt.
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