Kartellamt: Mobilfunker dürfen bei Handy-TV kooperieren
14.08.2007 11:28
T-Mobile, Vodafone und o2 wollen gemeinsame DVB-H-Tochter gründen
Die Telekomkonzerne T-Mobile, Vodafone D2 und o2 dürfen bei der Einführung des Handy-TV kooperieren. Gegen die
Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens gebe es keine Einwände,
sagte ein Sprecher des Bundeskartellamts heute in Bonn auf
Anfrage. Die drei Unternehmen wollen bei der mobilen
Fernsehübertragung mit dem DVB-H-Standard (Digital Video
Broadcasting-Handheld) zusammenarbeiten und wollen dazu eine
gemeinsame Tochter gründen.
Die drei Unternehmen wollen ab Frühjahr kommenden Jahres
mindestens 16 Programme mit dem DVB-H-Standard über das Handy
empfangbar machen. Das Konsortium konkurriert mit einer Allianz aus
MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH und Neva Media, die von
Medienunternehmen kontrolliert wird. An Neva Media sind die
Verlagshäuser Hubert Burda Media und Holtzbrinck beteiligt.
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