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Medienanstalten weisen auf Lizenzierungspflicht bei Internet-TV hin

02.08.2007
12:02

Kleinere Video-on-Demand-Angebote zulassungsfrei

Sie heißen Tunespoon.tv, Game-TV.com oder wdwip.tv: Internet-Sender sprießen im Zeitalter immer schnellerer Breitband-Anschlüsse wie Pilze aus dem Boden. Eine rundfunkrechtliche Lizenz besitzen allerdings die wenigsten IPTV-Sender. Genau das soll sich jetzt ändern: Norbert Schneider, Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalten, hat darauf hingewiesen, dass in Deutschland alle, die Fernsehen veranstalten wollen, eine Zulassung benötigen. Dies betreffe auch das Internet-TV. Schneider sagte in Düsseldorf, diese Verpflichtung gelte unabhängig von der technischen Verbreitung: "Es macht dabei medienrechtlich keinen Unterschied, ob Inhalte im herkömmlichen Fernsehen oder über das Internet verbreitet werden."

Kleine Videoclips von Regelung ausgeschlossen

Die Regelung trete allerdings nur in Kraft, sofern es sich um "mit Fernsehen vergleichbare, lineare Inhalte handelt". Das ist etwa der Fall, wenn ein Unternehmen einen 24-stündigen Livestream anbietet. Dann seien die Unternehmen in einer Bringschuld gegenüber der Medienaufsicht. Schneider forderte diese Unternehmen auf, bei den jeweils zuständigen Landesmedienanstalten eine Lizenz zu beantragen. Eine Grauzone liegt wohl vor, wenn ein Anbieter mehrstündige Sendungen zum Herunterladen anbietet. Hier würden die Medienanstalten dann prüfen, ob sich das jeweilige Angebot "in der Nähe des Rundfunkbetriffes bewegt", so Dr. Peter Widlok, Sprecher der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM), gegenüber teltarif. Es liege dann im Ermessenbereich der Medienanstalten, ob es sich hierbei um "mit Fernsehen vergleichbare, lineare Inhalte" handelt. Wer auf seiner Website dagegen lediglich ein paar Videoclips zum Download anbietet oder seine Homepage um kleinere Video-on-Demand-Angebote ergänzt, bleibt zulassungsfrei.

Keine Angaben machten die Medienwächter, ob auch deutsche Internetradios von der Lizenzierungspflicht betroffen sind. Während sich die Zahl der Internet-TV-Angebote noch in Grenzen hält, finden sich alleine aus Deutschland weit mehr als 200 reine Webradio-Stationen.

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Quelle: teltarif.de: AGOF internet facts 2011-10, Erwachsene ab 14 Jahre