Bei kostenlosen Testangeboten für
E-Mail-Konten müssen Internetnutzer auf die Kündigungsklauseln achten. In
einigen Fällen handelten sich Probekunden ein kostenpflichtiges
Jahresabo ein, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ablauf der Testzeit
kündigen, warnt die
Verbraucherzentrale Sachsen
in Leipzig. Meist
gehe die Frist nur aus dem Kleingedruckten hervor.
Unzulässig sei, wenn Kunden an ihrem Geburtstag ein kostenloses
Testangebot erhalten und der Anbieter hinterher Geld verlangt, so die
Verbraucherzentrale. In diesem Fall könnten Kunden spätere
Zahlungsforderungen verweigern, da die Werbung mit einem
"Geburtstagsgeschenk" die Kosten des Angebots verschleiert.