Betroffene Kunden sollen vor nationalem Gericht klagen können
Mit der Schwarzen Liste will die
EU-Kommission Verstöße gegen die neue
Roaming-Verordnung
dokumentieren. Mobilfunkfirmen, die ihren Kunden nicht rechtzeitig
einen neuen Tarif für Telefonate im Ausland angeboten hätten, würden
Ende dieser Woche auf der Internetseite der Generaldirektion für
Telekommunikation veröffentlicht, teilte ein Kommissions-Sprecher heute
mit.
Nach der Ende Juni in Kraft getretenen Roaming-Verordnung müssen
die Mobilfunkbetreiber ihren Handykunden schriftlich einen Tarif für
Auslandstelefonate innerhalb der EU anbieten. Für einen Anruf ins
EU-Ausland dürfen die Firmen den Kunden im ersten Jahr nach
Inkrafttreten der Verordnung maximal 49 Cent pro Minute ohne
Mehrwertsteuer berechnen. Für angenommene Gespräche gilt zunächst
eine Preisobergrenze von 24 Cent. Die Mobilfunkunternehmen hatten bis
heute Zeit, ein entsprechendes Angebot vorzulegen.
"Wenn ein Kunde bis jetzt nicht informiert worden ist, kann er vor
einem nationalen Gericht klagen", sagte der Sprecher. Die Schwarze
Liste werde aber nicht allzu lang, fügte er hinzu. Die meisten
Unternehmen hätten das jetzt geltende EU-Recht befolgt. Einige hätten
bereits Anfang Juli günstigere Roaming-Gebühren offeriert.
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