EU stellt Roaming-Verfahren gegen Mobilfunker ein
18.07.2007 12:53
Verfahren durch neue Verordnung überflüssig
Die EU-Verfahren gegen Deutschland und
Großbritannien wegen zu teurer Preise für das Handy-Telefonieren im
europäischen Ausland sind eingestellt worden. Das teilte die
EU-Kommission heute in Brüssel mit.
Seit dem 30. Juni gilt
eine Verordnung zu den Roaming-Gebühren. Sie regelt die
Höchstpreise für Gespräche und soll die Preise für die Verbraucher
deutlich senken. Diese neuen Vorschriften sorgten für klare Regeln,
so dass das Verfahren beendet werden könne, schrieb die Kommission.
Sie hatte den britischen Anbietern Vodafone UK, o2 UK sowie Vodafone
und T-Mobile in Deutschland vorgeworfen, von Großkunden überhöhte Gebühren verlangt zu haben.
Weitere Artikel zum Thema Regulierung des Roamings durch die EU 
Artikel aus dem Themenspecial "Reise und Roaming"
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