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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | teltarif.de | 22.03.2010 |
Der Telekommunikationsanbieter Tele2 ruft trotz richterlichem
Verbots anscheinend weiterhin Telefonteilnehmer zu
Werbezwecken an. Wie die
Verbraucherzentrale Bayern mitteilt, hat das Landgericht Düsseldorf dem Unternehmen wegen Missachtung des Urteils
vom Februar dieses Jahres ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 000 Euro
auferlegt. Die Verbraucherzentrale hatte seit Februar weitere 79 Beschwerden von
Verbrauchern über Telefonwerbung von Tele2 erhalten und war daraufhin erneut vor
Gericht gezogen.
Tele2 wird nach eigenen Angaben das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen, um sie durch Richter des Oberlandesgerichts noch einmal überprüfen zu lassen. Die Adressdaten der Verbraucher, die sich über die Verbraucherzentrale Bayern beschwert haben, habe das Unternehmen von "renommierten Adressanbietern" bezogen, die vertraglich garantiert hätten, nur solche Adressdaten zu liefern, bei denen eine wirksame Einwilligung des Verbrauchers vorliege, zu Werbezwecken auch telefonisch kontaktiert werden zu dürfen, erklärte Tele2 gegenüber teltarif.de. Nach Zugang des Ordnungsmittelantrages hat Tele2 nach eigenen Angaben Einwilligungserklärungen von den Adressanbietern abgefordert und in dem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf vorgelegt. Der Vorsitzende der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts, der über das Ordnungsmittel entschieden hat, sei jedoch der Ansicht gewesen, dass die vorgelegten Einwilligungserklärungen nicht ausreichten.
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