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| Festnetz | Internet | Mobilfunk | Handy & Co. | Meldung | Meinung | Service | 14.02.2012 |
Bundestag verabschiedet 2. Korb der Urheberrechtsnovelle05.07.2007
20:43 Neuregelung soll Kampf gegen illegale Tauschbörsen erleichtern
Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Koalition und der FDP
dem 2. Korb der Urheberrechtsnovelle
nach der abschließenden Lesung zugestimmt. Wird das Gesetz im
Herbst vom Bundesrat angekommen, kann es
unter Umständen noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Das Gesetz beinhaltet unter anderem eine Neuregelung, mit
welcher der Kampf gegen die Verbreitung illegaler Kopien
in Internet-Tauschbörsen erleichtert werden soll:
Privatkopien dürfen demzufolge nicht mehr von "offensichtlich rechtswidrig
zugänglich gemachten" und "offensichtlich rechtswidrig
hergestellten Vorlagen" erstellt werden. Eine von einigen
Verantwortlichen propagiegerte Bagatell-Klausel, die vor allem
Jugendliche bei geringen Verstößen vor Strafverfolgung schützen
sollte, findet sich hingegen nicht im Gesetz.
Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) kritisierte, dass hierdurch weiterhin
"gelegentliche Kopierer" mit "gewerblichen Kopierern
in einen Topf geworfen werden".
Nicht in das Gesetz geschafft hat es die zumindest zeitweise vorgesehene Regelung, die Urheberrechtspauschale, die unter anderem auf Scanner und DVD-Brenner erhoben wird, und mit der Autoren und Verlage für legale private Kopien ihrer Produkte vergütet werden, bei fünf Prozent des jeweiligen Gerätepreises zu deckeln. Zudem regelt zukünftig nicht mehr der Gesetzgeber, sondern die Hardware-Produzenten und Verwertungsgesellschaften untereinander die Vergütung. Laut dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) droht mit dem neuen Gesetz auch die Anwendung der Vergütungspauschale auf Handys oder PDAs. Dies sei praxisfern, da solche Geräte kaum zum Kopieren von urheberrechtlich Werken genutzt würden.
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