Im Streit um die
Erhöhung der Minutenpreise für
Sonderrufnummern
wie die der
0180-Gasse
hat der Mobilfunkanbieter
o2 vor dem Amtsgericht
München Recht bekommen. Wie o2 auf Anfrage von teltarif.de bestätigte,
gibt es zwei Urteile, die besagen, dass Kunden durch die Erhöhung
der entsprechenden Tarife kein außerordentliches
Kündigungsrecht haben.
Demnach ist eine Fortführung des Vertrages
aufgrund der Erhöhung der Preise für Sonderrufnummern für die Kunden
zumutbar im Sinne des § 314 BGB, so dass kein außerordentliches
Kündigungsrecht vorliege. Das Gericht begründet seine Entscheidung
weiter damit, dass "die
Gebührenhöhe für die Anwahl von Sonderrufnummern nicht Bestandteil des
zwischen den Parteien vertraglich vereinbarten Tarifs geworden ist".
(Az.: 281 C 6003/07). Der genaue
Wortlaut des Urteils liegt der teltarif-Redaktion indes noch nicht vor.
Das zweite Urteil liege auch dem Mobilfunkanbieter
noch nicht
mit schriftlicher
Begründung vor, hieß es seitens o2. Unklar ist, ob gegen diese Urteile
noch Berufung eingelegt werden kann.
Damit folgt das Gericht der Auffassung von o2, wonach Tarife für Sonderrufnummern
eine Nebenleistung darstellen. Somit gebe es für die Kunden keine Möglichkeit,
aufgrund der Preiserhöhung den mit o2 abgeschlossenen Vertrag zu kündigen.
Verbraucherschützer und Rechtsanwälte zeigten
sich hier in der Vergangenheit
gegenüber teltarif.de anderer
Überzeugung.
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